Ihr Profil
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Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
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Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda.
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Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und die Fähigkeit sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und besitzen Verhandlungsgeschick. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
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Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und
über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Wir bieten Ihnen
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Kostenübernahme für Sachkosten sowie Aus- und Fortbildungen für Ihr Ehrenamt
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Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-
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einen Raum in Bad Liebenwerda für die monatliche Sprechstunde und Schiedsverhandlungen
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einen Laptop zur Bearbeitung aller Sachverhalte (Nutzung gemeinsam mit Stellvertreter/in)
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eine Aufwandsentschädigung von derzeit 30,- € monatlich, zuzüglich 20,00 Euro je Schiedsverhandlung
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.
Kontakt
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda, Diese beantworten gern Frau A. Wagenmann, Tel. 035365/411-31 und Frau K. Stritzel, Tel: 035635/411-90.
Antworten und weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.schiedsamt.de sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Liebenwerda www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de (Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsfrauen und -männer der Verbandsgemeinde Liebenwerda sowie die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung für Schiedspersonen). Weitere Informationen: Mehr über