**Verwaltungsmitarbeiter/in für die Meldeabteilung** (m/w/d)
Es handelt sich um eine zur Krankheitsvertretung **befristete Teilzeitstelle** mit 25 Wochenstunden und einer Zuordnung zur Entgeltgruppe 6 TVöD.
**Ihre Aufgaben:**
- An-, Ab- und Ummeldungen von Einwohnern bearbeiten
- Personalausweis- und Reisepassanträge von Einwohnern bearbeiten
- Einwohnerstatistiken und -auswertungen aus dem Melderegister fertigen
- Ermittlungsdienste zur Einhaltung der Meldepflicht
- Führen des Gewerberegisters
- Fundsachenverwaltung
**Unsere Anforderungen:**
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, des Beschäftigtenlehrgangs I (Fachprüfung I) oder in einem anderen artverwandten, bzw. dem Aufgabengebiet dienlichen Beruf, jedoch führt dies zu einer um eine Entgeltgruppe niedrigeren Eingruppierung
- gute Kommunikations-, Konflikt- und Verhandlungsfähigkeit
- ausgeprägte Serviceorientierung
- hohe Belastbarkeit im Kundenkontakt
- Flexibilität für die Wechsel zwischen den Arbeitsbereichen Bürgerbüro und Kfz-Zulassungsstelle
- Arbeit nach Dienstplan, ausgerichtet an den Öffnungszeiten, möglichst mit Übernahme von Nachmittagsdiensten im Vertretungsfall
**Wir bieten:**
- eine interessante und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und motivierten Team
- Fortbildungsmöglichkeiten
- eine betriebliche Altersvorsorge und einen jährlichen Leistungsbonus
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen **bis zum 15.01.2025** in einem mit dem Stichwort „Bewerbung“ gekennzeichneten Umschlag an die Stadt Bergen, Deichend 3 - 7, 29303 Bergen. Wir nehmen Ihre Bewerbung auch gerne per E-Mail an **[personalabteilung@bergen-online.de](https://mailto:personalabteilung@bergen-online.de)** entgegen.
Für Rückfragen steht Frau Hallmann unter Tel. 05051/479-261 gern zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls können die Unterlagen nach Ende des Bewerbungsverfahrens abgeholt werden, oder sie werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.