Die wichtigsten Informationen rund um die Probezeit

Du hast die ersehnte Zusage erhalten und den Job in der Tasche. Dann geht meist erst mal die Probezeit los. Der Start im neuen Unternehmen sollte zum Kennenlernen und Einleben genutzt werden. Hier findest du alle wichtigen Infos zu Kündigung, Krankheit und Urlaub in der Probezeit. Erfahre außerdem, wie du dein neues Team während der Probezeit von dir überzeugen kannst.

Mann zeigt Mitarbeiter etwas auf dem Laptop
© linkedin-sales-navigator/unsplash

In aller Kürze

  • Die Probezeit darf max. 6 Monate dauern.

  • Durch Krankheit wird die Probezeit nicht verlängert.

  • Probezeit und Probearbeitsverhältnis sind nicht das gleiche.

  • Bei einer Kündigung in der Probezeit muss das Fristende nicht innerhalb der Probezeit liegen.

Was ist eine Probezeit?

Die Probezeit kann – muss aber nicht – zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Sie sollte im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Die Probezeit ist vor allem als Orientierungs- und Kennenlernphase gedacht. Dabei soll nicht nur die Führungskraft, sondern auch die neu angestellte Person herausfinden, ob sie das Arbeitsverhältnis fortführen will.
Laut §622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit max. 6 Monate dauern. Ist vorher eine kürzere Zeit festgelegt, kann diese verlängert werden. Das muss allerdings von beiden Parteien vereinbart werden und darf die Grenze von 6 Monaten nicht überschreiten.

Probezeiten sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern optional und von Führungskräften individuell vereinbart. Ausnahme sind Berufsausbildungen. Diese müssen laut §20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit einer Probezeit beginnen.
Normalerweise dauern Probezeiten zwischen 3 und 6 Monaten. Das ist abhängig von deinen Aufgaben als Arbeitnehmer:in. Wenn du eine neue Stelle bei der gleichen Firma anfängst, werden Probezeiten normalerweise nur vereinbart, wenn sich die Tätigkeiten wesentlich von den vorherigen unterscheiden.

Mann und Frau auf einer Baustelle
© Gorodenkoff/AdobeStock

Probezeit vs. Probearbeitszeit

Die Probezeit ist nicht zu Verwechseln mit einem Probearbeitsverhältnis. Denn die Probezeit geht automatisch in den vorher unterschriebenen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag über. Das Probearbeitsverhältnis hingegen endet mit der Probezeit, sodass ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste.

Kündigung in der Probezeit: Was Arbeitnehmer:innen wissen müssen

Viele Arbeitnehmer:innen haben vor allem zu Beginn eines neuen Jobs die Sorge vor einer plötzlichen Kündigung in der Probezeit. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man sich gerade in dieser Phase fragt, wie sicher der eigene Job ist. Tatsächlich erlaubt §622 Abs. 3 BGB in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses eine Kündigung mit einer Frist von nur 2 Wochen, und das ohne Angabe eines Grundes. Wenn also deine Probezeit nur 3 Monate dauert, kann dir in den darauffolgenden 3 Monaten immer noch mit dieser 2-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das klingt erstmal beunruhigend, aber denk immer daran: Ein Unternehmen investiert viel Zeit und Ressourcen, um neue Mitarbeiter:innen einzustellen. Ein vorschnelles Beenden des Arbeitsverhältnisses liegt also nicht im Interesse des Unternehmens. Sieh die Probezeit als Chance, dich zu beweisen, das Team kennenzulernen und herauszufinden, ob du dich in der neuen Umgebung wohlfühlst.

Und vergiss nicht: Auch du hast das Recht, in deiner Probezeit zu kündigen, falls der Job nicht deinen Erwartungen entspricht. Bei einer Probezeit von 6 Monaten ist es wichtig zu wissen, dass eine Kündigung sogar am letzten Tag ausgesprochen werden kann und die Kündigungsfrist trotzdem nur 2 Wochen beträgt. Und ein wichtiger Hinweis: Laut §102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss vor jeder Kündigung während der Probezeit der Betriebsrat angehört werden.

Kündigung bei Schwangeren und Schwerbehinderten in der Probezeit

Schwangere stehen bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses unter einem besonderen Kündigungsschutz. Kündigt das Unternehmen eine schwangere Angestellte, ohne dass es von der Schwangerschaft weiß, dann hat die schwangere Arbeitnehmerin 2 Wochen Zeit, um das Unternehmen darüber zu informieren und der Kündigung zu widersprechen.
Wird schwerbehinderten Angestellten in der Probezeit gekündigt, muss nicht nur der Betriebsrat, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung angehört werden (§178 Abs. 2 SGB IX).

Krankheit und Urlaub in der Probezeit

Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen während der Probezeit krank werden? Wird die Probezeit dadurch verlängert und wie sieht das mit dem Gehalt aus?

Krankheit in der Probezeit

  • Wenn man längerfristig krank wird, verlängert das nicht die Probezeit. Verlängerungen müssen immer vereinbart werden.
  • Im Krankheitsfall besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt allerdings erst 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
  • In den ersten 4 Wochen gibt es Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Urlaub in der Probezeit

  • Anrecht auf den vollen Urlaub haben Arbeitnehmer:innen erst nach einem halben Jahr.
  • In der Probezeit haben Angestellte trotzdem Anspruch auf Urlaub. Allerdings nur anteilig pro Monat.
  • Dieser Anteil beläuft sich auf ein Zwölftel der Urlaubstage jeden Monat. Wurden also 24 Urlaubstage vereinbart, kannst du dir nach einem Monat 2 Urlaubstage nehmen.
Zwei Frauen am Arbeitsplatz
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Tipps für die Probezeit

In der Probezeit lernst du das Unternehmen und dein Team kennen. Gleichzeitig macht sich deine Führungsperson und die Kollegschaft ein Bild von dir und deinen Fähigkeiten. Hier sind einige Tipps und Tricks, wie du das Unternehmen von dir überzeugen kannst:

  • Verantwortungsbewusstsein: Dazu zählt nicht nur selbstverständlich pünktlich und höflich sein, sondern auch deine Aufgaben fokussiert, sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen.
  • Engagement: Gerade am Anfang weißt du vielleicht manchmal nicht, was du als nächstes machen sollst. Hier hilft es immer, Kolleg:innen nach Aufgaben zu fragen. So wirkst du interessiert und bietest gleichzeitig deine Hilfe an.
  • Lieber aktiv als passiv: In den ersten Tagen heißt es oft erst mal beobachten, bescheiden auftreten und Fragen stellen. Trotzdem solltest du schnell versuchen Eigeninitiative zu zeigen, nicht auf Arbeit zu warten und stattdessen Ideen einzubringen. Achte hier aber immer darauf, dass du nicht arrogant oder “besserwisserisch” rüberkommst.
  • Kontaktfreudig sein: Geh auf dein neues Team zu und lerne sie kennen. Du machst vielleicht einen schlechten Eindruck, wenn du dich aus allem raushältst.
  • Ehrlichkeit währt am längsten: Jedem können Fehler passieren. Hier ist es am besten, wenn du schnellstmöglich meldest, was passiert ist. Achte darauf, dass du daraus lernst und dieser Fehler nicht wieder auftritt.

Feedback in der Probezeit

In der Probezeit sind Feedbackgespräche zwischen Vorgesetzten und den neu Angestellten besonders wichtig. Denn nur so können sich Arbeitnehmer:innen noch während der Probezeit verbessern und unter Beweis stellen.
Dabei kannst du ruhig aktiv auf deine Führungskraft zugehen. Bereite dich auf das Gespräch vor, dokumentiere deine bisherige Arbeit, weitere Ziele und mögliche Fragen. Frag bewusst nach Feedback zu deinen Aufgaben und nimm Kritik an. Statt dich bei Kritik angegriffen zu fühlen, solltest du nach Lösung suchen und damit punkten.
Du kannst Vorgesetzten außerdem vorschlagen, dies zu einem regelmäßigen Termin zu machen, zum Beispiel in monatlichen Abständen. So kannst du eines der letzten Gespräche in deiner Probezeit dazu nutzen über eine mögliche Übernahme in das Unternehmen zu sprechen.

Häufige Fragen schnell beantwortet

Im Probezeitgespräch ist es wichtig, sowohl die eigene Arbeitsleistung als auch die Integration ins Team zu besprechen. Fragen könnten sein: "Wie zufrieden sind Sie mit meiner bisherigen Leistung?", "Gibt es Bereiche, in denen ich mich verbessern sollte?" oder "Wie sieht die weitere Perspektive für mich im Unternehmen aus?". Dies gibt dir die Möglichkeit, direkt Feedback zu erhalten und dich kontinuierlich zu verbessern.
In der Probezeit solltest du besonders auf Pünktlichkeit, Engagement und offene Kommunikation achten. Es ist die Phase, in der erste Eindrücke zählen und die Weichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gestellt werden. Achte darauf, dich aktiv ins Team einzubringen und deine Aufgaben gewissenhaft zu erledigen.
Um die Probezeit erfolgreich zu überstehen, solltest du nicht nur deine fachlichen Fähigkeiten unter Beweis stellen, sondern auch Teamfähigkeit und proaktives Verhalten zeigen. Sei offen für Feedback und zeige Interesse an den Aufgaben und der Unternehmenskultur.
Es ist ratsam, diese Frage kurz vor dem Ende der Probezeit in einem persönlichen Gespräch mit der Führungskraft zu klären. So haben beide Seiten genügend Zeit, die Zusammenarbeit zu bewerten und Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
Wenn du während der Probezeit krank wirst, wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Allerdings besteht das Risiko einer Kündigung, da das Kündigungsschutzgesetz in den ersten sechs Monaten noch nicht greift. Nach vier Wochen im Unternehmen hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

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