Ihre Aufgaben
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wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Fabian Hebestreit an Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Homotopietheorie und homologischen Stabilität (65 %)
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Lehrverpflichtung im Umfang von 4 LVS (25 %)
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Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung, an der Planung und Organisation von Seminaren, Workshops usw. (10 %)
Die Beschäftigung ist der wissenschaftlichen Qualifizierung förderlich.
Ihr Profil
Das erwarten wir
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abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (z. B. Master oder Diplom) in Mathematik
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abgeschlossene Promotion im Fach Mathematik
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sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
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Fähigkeit, mathematische Sachverhalte und Fragestellungen klar darzustellen
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kooperativer und teamorientierter Arbeitsstil
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Ausdauer, Kreativität und Vorstellungsvermögen
Wir bieten Ihnen
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Vergütung nach E13 TV-L
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befristet auf 2 Jahre mit der Option der Verlängerung um ein drittes Jahr (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG; entsprechend den Vorgaben des WissZeitVG und des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen kann sich im Einzelfall eine abweichende Vertragslaufzeit ergeben)
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Vollzeit
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Übernahme von Reisekosten für die Teilnahme an nationalen und internationalen Workshops und Konferenzen
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interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
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Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten
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Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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flexible Arbeitszeiten
Kontakt
Prof. Dr. Fabian Hebestreit hebestreit@math.uni-bielefeld.de
Anschrift Universität Bielefeld Fakultät für Mathematik Dekanat Postfach 10 01 31 33501 Bielefeld Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.