eine Referentenstelle (m/w/d)
der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
zunächst für ca. 18 Monate in der Personalabteilung II; zu je 0,5 Arbeitskraftanteilen in den Referaten II.1 und II.2 zu besetzen. Im Anschluss ist eine Verwendung in der Verwaltungsabteilung geplant.
Zu den Aufgaben einer Referentin/eines Referenten im Referat II.1 „Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.1 und Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen E 9b bis E 12 (Beschäftigte mit Fach- oder Hochschulabschluss)“ gehören insbesondere:
- Bearbeitung der Personalangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (u.a.; Vorbereitungen von Stufenfestsetzungen sowie Berechnung von Urlaubsabgeltungsansprüchen; vorbereitende Maßnahmen in Personalangelegenheiten nach Zuweisung),
- Vorbereitung von Ruhestandsverfahren und Dienstunfähigkeitsprüfungen,
- Vorbereitung von Stellenbesetzungsverfahren einschließlich Stellenbesetzungen im Projekt E-Verfahrensakte,
- Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene (u.a. Genehmigung von Teilzeitanträgen, Vorbereitung von Genehmigungen zur tariflichen Eingruppierung, Überprüfung von Tätigkeitsbeschreibungen),
- Mitwirkung bei Auswahlgesprächen für die Einstellung von Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern.
Zu den Aufgaben einer Referentin/eines Referenten im Referat II.2 „Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 - ohne Gerichtsvollzieher/innen - und Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen bis E 9 (Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung)" gehören insbesondere:
- Bearbeitung der Personalangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 (u.a. Ernennungen; Genehmigung von Teilzeit- und Freistellungsanträgen; Vorbereitung von Ruhestandsverfahren; Stufenfestsetzungen; Berechnung von Urlaubsabgeltungsansprüchen),
- Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten bis Entgeltgruppe 9 (u.a. Genehmigung von Teilzeitanträgen, Genehmigung der tariflichen Eingruppierung, Überprüfung von Tätigkeitsbewertungen),
- Vorbereitung und Durchführung von Personalausgleichsmaßnahmen innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie zwischen den Geschäftsbereichen der Justiz (u.a. Bearbeitung von Versetzungsgesuchen, Einstellungsgenehmigungen, Vorbereitung von Entscheidungen über die Zuweisung von Justizsekretäranwärterinnen und -anwärtern),
- Prüfung von anderweitigen Verwendungsabfragen von außerhalb,
- Mitwirkung bei Auswahlgesprächen für die Einstellung von Justizsekretäranwärterinnen und -anwärtern,
- Vorbereitung von Statistiken, ggf. mit Hilfe von Abfragen aus dem Personalverwaltungssystem (PVS).
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie über eine Laufbahnbefähigung der LG 2.1 oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss im Verwaltungsbereich, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, an sozialer Kompetenz und Zuverlässigkeit sowie über eine gute Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit verfügen. Die Aufgabe erfordert die Fähigkeit zum selbständigen und gründlichen Arbeiten sowie die Bereitschaft, sich ständig selbständig fortzubilden. Zudem sollten Sie nach Möglichkeit über gute IT-Kenntnisse (u.a. Excel) verfügen. Vorteilhaft wären erste Erfahrungen im Beamten- und/oder Tarifrecht.
Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 9b, bei Vorliegen der Voraussetzungen (erhöhte Qualifikation, außergewöhnliche Erfahrungen und Spezialkenntnisse) in Entgeltgruppe 10 TV-L.
Die Tätigkeit ist auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet, wobei aufgrund der Beschaffenheit der Arbeitsaufgabe eine Teilzeitquote von mindestens 75% notwendig ist.
Bewerber, die sich bereits in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen befinden, sollen die Bewerbung auf dem Dienstweg einreichen. Diese Bewerber werden gebeten, ihre Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erteilen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden nach endgültigem Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, soweit sie nicht mehr notwendig sind. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Dresden (https://www.justiz.sachsen.de/olg/kontakt-anreise-datenschutz-3916.html) einsehbar.