AUFGABENINHALTE Der Aufgabeninhalt der Stelle umfasst vornehmlich den Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes zur Vermittlung an alternative, betreuungsvermeidende Hilfen (§ 8 Abs. 2 BtBG,
- 1896 Abs. 2 BGB). Ziel ist es, dass der Eingriff in die Autonomie des Menschen auf das notwendige Maß beschränkt wird und nicht erforderliche Betreuerbestellungen vermieden werden.
Dies bedeutet insbesondere: Ziel ist die Erarbeitung eines Kooperationsnetzwerkes und die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu alternativen Hilfen, sodass die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in geeigneten Fällen nicht erforderlich ist. Die Betreuungsbehörde wird durch das Betreuungsgericht eingebunden und trägt zur Prüfung der tatsächlichen Erforderlichkeit der rechtlichen Betreuung bei. Wird in diesem Zusammenhang ersichtlich, dass die Unterstützung durch eine alternative Hilfe erbracht werden kann, wird der Hilfebedarf konkretisiert. Die Betreuungsbehörde schaltet das vor Ort zu entwickelnde Kooperationsnetzwerk ein und vermittelt die geeigneten Hilfen und vermeidet so gegebenenfalls die Einrichtung der rechtlichen Betreuung in Form der rechtlichen Stellvertretung.
- Erschließung kommunaler Unterstützungssysteme, Initiierung von Arbeitskreisen, Förderung der Zusammenarbeit mit den Sozialleistungsträgern
Ermittlung von Ansprechpartnern und Kooperationspartnern (beispielsweise bei der Schuldnerberatung, beim Sozialpsychiatrischen Dienst, bei Sozialleistungsträgern, Beratungsstellen, Eingliederungshilfeträgern usw.) Erstellung einer Übersicht von alternativen Hilfen und welche Leistungen diese konkret erbringen Beratung und Vermittlung des Betroffenen über/ an alternative Hilfsmöglichkeiten
Dokumentation in der Fachsoftware und Erstellung eines Berichtes für das Betreuungsgericht über die Vermittlung an die alternative Hilfe
enge Zusammenarbeit mit den Sachbearbeiterninnen der Betreuungsbehörde und ggf. Rückvermittlung an den/die zuständigen Sachbearbeiter*in der Betreuungsbehörde, wenn die alternative Hilfe im weiteren Verlauf nicht ausreichend ist, um den Bedarf zu decken Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Örtliche Betreuungsbehörde Teilzeit 19,5 Stunden [im Tarifbereich] 20,5 Stunden [im Beamtenbereich] unbefristete Einstellung Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. S12 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) [im Tarifbereich] Besoldungsgruppe A10 LBesO NRW [im Beamtenbereich] Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
BEWERBUNGSFRIST: 10.01.2025 IHR PROFIL FÜR DIE STELLE
- Sie besitzen fundierte Kenntnisse über Verwaltungsabläufe und -strukturen.
Die Bereitschaft, sich in die maßgebenden Rechtsvorschriften z. B. Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Landesbetreuungsgesetz und Familienverfahrensgesetz sowie vorhandene Fachsoftware-Produkte wie Tau-Office einzuarbeiten, wird vorausgesetzt.
Ihre Persönlichkeit zeichnet sich aus durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen und Einsatzbereitschaft. Sie arbeiten selbständig und lösungsorientiert und sind konfliktfähig. Kenntnisse im Umgang und der Gesprächsführung mit geistig und seelisch behinderten oder psychisch kranken Menschen sind für die Arbeit in der Betreuungsbehörde ebenso elementar wie eine selbständige Handlungs- und Entscheidungskompetenz. Die Bereitschaft sich fort- und weiterzubilden ist für Sie selbstverständlich.