eine/n hauptberufliche/n Betreuer*in für die vom zuständigen Betreuungsgericht festgelegten Aufgaben.
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in oder Pädagoge*-in,
Fähigkeit zur selbständigen Arbeit, Verantwortungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen sowie sicheres und ruhiges Auftreten.
Bewerbungen von Personen mit körperlicher Behinderung sind sehr willkommen.
Selbstverständlich bieten wir Fortbildungen an.