Sie werden, soweit die zulässige Höchstdauer einer befristeten Beschäftigung nicht überschritten wird, in der Regel für die Dauer von zunächst 3 Jahren beschäftigt. Eine Verlängerung um bis zu weitere 2 Jahre (bzw. 3 Jahre bei Vorliegen einer Promotion zum Zeitpunkt der Einstellung) ist unter der o.g. Voraussetzung möglich.
Aufgaben u.a.:
- Eigene wissenschaftliche und hochschuldidaktische Qualifizierung, wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre
- Übernahme von Lehraufgaben
- Betreuung von studentischen Abschlussarbeiten und Forschungsprojekten des Fachgebiets
- Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule
- Statistische Analyse von Forschungsdaten des Fachgebiets
- Wissenschaftliche Publikation von Forschungsergebnissen
- Entwicklung eigener Forschungsideen und Erarbeitung von Anträgen für Forschungsprojekte