**einer/s Standesbeamtin/Standesbeamten (m/w/d)**
**Die Stelle ist befristet nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz, mindestens jedoch für ein Jahr mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden sowie einer attraktiven Vergütung nach TVöD Entgeltgruppe 8 bis zur Entgeltgruppe 9b, je nach Qualifikation und Erfahrung.**
**Ihre Chance bei der Stadt Halberstadt auf…**
moderne, attraktive und freundliche Arbeitsbedingungen
ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem funktionierenden Team
eine fachkundige und -gerechte Einarbeitung
flexible Gestaltung der Arbeitszeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
betriebliche Gesundheitsförderung
betriebliche Altersvorsorge
Entgelt und alle sonstigen Leistungen, wie Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Prämienzahlung, Urlaub usw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
**Ihre Arbeitsaufgaben sind…**
Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen mit und ohne Auslandsbezug
Gespräche zur Vorbereitung der Anmeldung der Eheschließungen
Prüfung der Ehefähigkeit
Vorbereitung der Eheschließungen
Durchführung und Beurkundung der Eheschließungen und Veranlassung des diesbezüglichen Mitteilungsverfahrens
Umwandlung der bestehenden Lebenspartnerschaften in eine Ehe
Geburtenbeurkundung mit und ohne Auslandsbezug
Prüfung der Geburtenanzeige
Vorbereitungen von Vaterschaftsanerkennung, Namenserteilungen, Bestimmungen zur Namensführung des Kindes auch unter Beachtung des jeweiligen Heimatrechts der Eltern
Beurkundung der Geburten und Nachbeurkundung von Geburten aus dem Ausland sowie Veranlassung des diesbezüglichen Mitteilungsverfahrens
Einarbeitungen von Folgebeurkundungen und Hinweisen in die jeweiligen Geburtenregister
Sterbefallbeurkundung mit und ohne Auslandsbezug
Prüfung der Sterbefallanzeigen
Ggf. Prüfung der eingereichten ausländischen Urkunden bzw. Abforderung dieser Beurkundung des Sterbefalls und Veranlassung des diesbezüglichen Mitteilungsverfahrens
Nachbeurkundung von Sterbefällen aus dem Ausland und Veranlassung des diesbezüglichen Mitteilungsverfahrens
Ggf. Berichtigung des Sterbefalls
alle Sonstige standesamtsrechtliche Aufgaben
**Sie bringen mit…**
mindestens eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom/Bachelor) - Abschluss Öffentliche Verwaltung/Verwaltungsökonomie oder AII-/B2-Abschluss oder mindestens eine sonstige abgeschlossene Hochschulausbildung mit einer 3monatigen Berufserfahrung als Standesbeamter/in **oder**
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation. Hier wäre wünschenswert eine Teilnahmebescheinigung an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte und Standesbeamtinnen an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf sowie der Nachweis einer mindestens 3-monatigen Tätigkeit in einem Standesamt
fundierte Kenntnisse (MS-Office)
den Nachweis der Teilnahmebescheinigung an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte und Standesbeamtinnen an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf oder die Bereitschaft, diesen im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren
Bereitschaft auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten und an Wochenenden (wegen Eheschließungen) zu arbeiten
**Womit Sie uns überzeugen können…**
gute Kommunikationsfähigkeiten
hohe Servicementalität
Befähigung zum eigenständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
Verhandlungsgeschick und besondere Fähigkeit im Umgang mit Konfliktsituationen
versiertes Organisationsvermögen und hohe Belastbarkeit
hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
ausgeprägte Teamfähigkeit
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter [www.kmk.org/zab](http://www.kmk.org/zab)
Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde nach § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (hier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeiten sind grundsätzlich in Vollbeschäftigung zu leisten. Besetzungen mit je zwei Teilzeitkräften sind denkbar, wobei gleichzeitige Beschäftigungen an den Arbeitsplätzen ausgeschlossen sind.