# Fachkraft zur Koordinierung der schulischen Integrationsbegleitung an der Roda-Schule in Herzogenrath
im **A 40/ Schulverwaltung** in der **Arbeitsgruppe 40.1/ Verwaltung** und starte zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Du willst bedeutungsvolle Aufgaben leisten und die Zukunft der StädteRegion Aachen gemeinsam mit über 2.500 Mitarbeitenden gestalten?
## Deine Aufgaben
- Koordinieren des Integrationsprozesses der Schüler_innen, z.B. durch Beteiligung an den Verfahren zur Feststellung von Integrationshilfe, Erstellung individueller Anforderungsprofile an die Integrationshelfer_innen, laufende Evaluation des Integrationsprozesses, Unterrichtsbegleitungen und eigenständiges Erkennen von Veränderungsbedarfen
- Koordinieren und Begleiten der in der Schule tätigen Integrationshelfer_innen, verbunden mit einem intensiven Kontakt zu den Bewilligungsstellen für Integrationshilfe und den verschiedenen Träger_innen der Integrationshilfe
- Erstellung von Jahresberichten, Gutachten und verwaltungsbezogenen Schreiben
- Aufbau eines schulischen und außerschulischen Netzwerkes zwischen Erziehungsberechtigten, Schule, externen Träger_innen der Integrationshilfe usw.
- Mitarbeit im Projekt "KOBSI" für die systemische Schulassistenz an der Roda-Schule
- Beratung und Begleitung der Erziehungsberechtigten, Schüler_innen und Lehrkräfte
## Unsere Anforderungen
- abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik (Bachelor/Master/Diplom)
- fundierte Fachkenntnisse im Bereich Soziale Arbeit
- selbstständiges, selbstorganisiertes, eigenverantwortliches und lösungsorientiertes Arbeiten
- hohe Kommunikationsfähigkeit und gutes Einfühlungsvermögen
- Teamfähigkeit sowie Offenheit für teamübergreifendes Arbeiten an einer Förderschule
- wünschenswert: Erfahrung mit den besonderen Anforderungen und der Begleitung, Versorgung und Betreuung von Schüler_innen des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- ausgeprägte soziale und interkulturelle Kompetenz
## Infos zur Stelle
Die Roda-Schule ist eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
Es handelt sich um eine unbefristet zu besetzende Teilzeitstelle mit 19,5 Wochenstunden auf der Basis von Jahresarbeitswochenstunden. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich während der Schulferienzeiten des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch zu nehmen. Die Berechnung der tatsächlich zu erbringenden wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt in Abhängigkeit des Einstellungszeitpunktes.
Rückfragen bitte unter Angabe der folgenden **Kennung: A 40 - 274**.