**Mitarbeiter:in (m/w/d) im Büro Kanzlerin**
**Kennzahl V/87/25**
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 75 v.H. (derzeit 30 Wochenstunden). Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 6 TV-L (Tarifvertrag der Länder).
Die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig mit etwa 600 Studierenden in vier Diplomstudiengängen, einem Meisterschüler- und einem Masterstudiengang sowie einem Studienprogramm für Geflüchtete und insgesamt etwa 100 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen gehört zu den ältesten Kunsthochschulen in Deutschland. Die Stelle ist dem Kanzler zugeordnet.
**Aufgaben:**
- Führung des Büros des Kanzlers (insbesondere Organisation des Geschäftsverkehrs und des Arbeitsablaufs, Aufbereitung von Informationen, Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Beratungen)
- Führung der Geschäftsstelle des Senats und des Erweiterten Senats (Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Protokollführung)
- Führung der Geschäftsstelle des Hochschulrats (Organisation des Geschäftsverkehrs, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Protokollführung, inhaltliche Abstimmung und Vorbereitung)
**Anforderungen:**
- abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen / Verwaltungsbereich oder mehrjährige Berufserfahrung im Vorzimmer/Büro einer Leitungsperson
- wünschenswert sind Berufserfahrung in der Büroorganisation bzw. im Verwaltungsbereich, vorzugsweise an einer Hochschule
- sichere Handhabung der MS-Office Anwendungen
- freundliches und kompetentes Auftreten
- sehr gute Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, eine strukturierte Arbeitsweise und gute Auffassungsgabe
- hohe Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit
- sehr guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck in Deutsch und Englisch
- ein Gespür für die besonderen Belange einer Kunsthochschule
**Wir bieten:**
- eine ebenso verantwortungsvolle wie abwechslungsreiche, dauerhafte Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Freistaat Sachsen) an einer der ältesten Kunsthochschulen Deutschlands
- Tätigkeit in einer kleinen Verwaltung mit kurzen Kommunikations- und Entscheidungswegen
- Nutzung des Deutschlandtickets als Jobticket mit derzeit 30%iger Kostenübernahme
- persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildung
- tarifgerechte Vergütung nach TV-L (Tarifvertrag der Länder)
- 30 Tage Urlaub pro vollem Kalenderjahr und Fünf-Tage-Woche
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen einer Gleitzeitregelung nach Abstimmung im Bereich
- Möglichkeit der anteiligen mobilen Arbeit in Absprache
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) entsprechend der Regelungen des TV-L
- zusätzliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- Nutzung der Angebote des Hochschulsports an der Universität Leipzig
Die HGB versteht sich als eine Diversität wertschätzende Kunsthochschule und setzt sich für ein chancengerechtes und diskriminierungsfreies Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld ein. Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven sehen wir als Bereicherung. Ihre Bewerbung ist bei uns willkommen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die HGB ist Mitglied der Charta „Familie in der Hochschule“ und fördert nachhaltige Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und denen in Studium, Arbeit und Lehre.
Weitere Informationen über die Hochschule können [auf der Website der Hochschule](https://www.hgb-leipzig.de) abgerufen werden.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen reichen Sie bitte **bis zum** **26.01.2025** ausschließlich über unser [Online-Bewerbungsportal](https://stellen.hgb-leipzig.de/rvzgb) ein.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).
Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Bewerbungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten nicht erstattet.