786 Civil Engineer Sq
Ihre Aufgaben:
- Installation, Überprüfung, Wartung und Modifikationen sowie Reparaturen an Energienotversorgungssystemen, wie z. B. Stromerzeugungsanlagen und elektrische Verteileranlagen, Diesel- und Benzinmotoren , Feuerlöschpumpen etc..
- Installiert mobile und auf Gestellen montierte Notstromaggregate und zugehörige Komponenten.
- Darüber hinaus Durchführung umfangreicher Reparaturen und Austausch- und Wartungsungsarbeiten an Flugzeugfanganlagen (AAS). (Electrisch, Pneumatisch und Hydraulisch)
Ihr Profil:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen aus dem Bereich Elektronik/Elektrotechnik oder ähnlicheQualifikation
- Einschlägige Berufserfahrung wünschenswert
- Lösungsorientiertes Denken und Handeln
- Gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch wünschenswert (Fahren auf Landebahn, Kommunikation mit Tower)
- Bereitschaft zu Schulungsmaßnahmen
- Besitz des Führerscheines der Klasse B
- Bereitschaft zum Erlangen der Flightline driving lizens
- Kenntnisse in Standart PC Programmen (Outlook-Word-Excell)
- Breitschaft zu Rufbereitschaft (On call)
Ihre Benefits:
- Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen
- Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln
- Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld
- Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage2
1Die Stelle ist je nach Qualifikation und/oder Erfahrung als A4-5 (3.228,50 €) bzw. A4-6 (3.479,78 €) eingestuft
Nach erfolgreichen Teilnahmen an Schulungsmaßnahmen kann eine Zuordnung in die Lohngruppe A4-7 (3.671,70 €) erfolgen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Mindesanforderung für die jeweilige Eingruppierung handelt.
2Je Dienststelle kann diese Regelung variieren