An beiden Schulstandorten besteht ein Angebot der Freiwilligen Ganztagsschule. Es handelt sich um eine befristete Stelle mit einem Stundenumfang von 20 Wochenstunden. Die Arbeitserledigung erfolgt montags - freitags vormittags. Der Jahresurlaub ist in den Ferien zu nehmen. Die restlichen Arbeitstage während der Schulferien sind in der Schulverwaltung der Gemeindeverwaltung abzuleisten.
**Aufgaben:**
Das Aufgabengebiet umfasst alle in einem Schulsekretariat anfallenden Verwaltungsarbeiten wie z. B.:
- Unterstützung der Schulleitungen bei Aufgaben der Schulorganisation z. B. Sekretariatstätigkeiten (u.a. Erledigung des Schrift-, Telefon und Postverkehrs, Terminplanung, Registraturarbeiten, Aktenführung), Mitarbeit bei der Organisation schulischer Veranstaltungen und Besprechungen und der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes des Ganztagsbereiches
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten z.B. Mitwirkung bei der Verwaltung des Schulbudgets, Etatüberwachung, Führung von Inventarlisten
- Schülerdatenverwaltung z.B. Schüleran- und -abmeldungen, Aktualisierung der Schülerstammdaten mit dem PC, Erstellen und Pflege von Listen allgemeiner Art, schülerbezogene Statistiken, Weitergabe schulbezogener Informationen an übergeordnete Stellen und die Schulträgerin
- Elternarbeit z.B. Entgegennahme und Weiterleitung von Elternmitteilungen, Ausgabe von Info-Material
- Mithilfe bei der Organisation und Durchführung des Schulbuchleihsystems
- Wechselseitige Vertretung des Sekretariates der Grundschule Siersburg
- Evtl. Änderungen des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten
**Voraussetzungen:**
Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Kauffrau/ Kaufmann für Büromanagement bzw. Kauffrau/ Kaufmann für Bürokommunikation, Bürokauffrau/ Bürokaufmann
- Sichere Beherrschung von Microsoft Word und Excel
- Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische Software (schulbudgetrelevante Regelungen, Schülerdatenverwaltungsprogramme)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Dienstfahrten gegen Wegstreckenentschädigung nach dem Saarl. Reisekostengesetz einzusetzen
- Freundlicher und höflicher Umgang mit telefonischen und persönlichen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern
- Teamfähigkeit und Organisationstalent
- Zuverlässigkeit und Flexibilität
- Wünschenswert sind Französischkenntnisse
**Wir bieten:**
- Bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine leistungsgerechte Vergütung gem. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nach Entgeltgruppe 5
- Arbeitsplatzsicherheit
- Vertrauensvolle, wertschätzende und ehrliche Zusammenarbeit
- Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Tarifliche Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Vermögenswirksame Leistungen)
- Die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Zahlreiche Betriebsveranstaltungen und Teammaßnahmen
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD)
Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg verfügt über einen Frauenförderplan. Frauen werden bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien über Schul- und Berufsausbildung, bisherige berufliche Tätigkeiten sowie Fort- und Weiterbildungen, Kopie Führerschein u.a.) sind **bis zum 16.02.2025** über
die Homepage: [www.rehlingen-siersburg.de/rathaus/stellenausschreibung](http://www.rehlingen-siersburg.de/rathaus/stellenausschreibung),
postalisch an: die Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Katja Zimmermann, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg
oder per E-Mail an: [personal@rehlingen-siersburg.de](https://mailto:personal@rehlingen-siersburg.de) zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Personal (Katja Zimmermann - Tel: 06835/ 508-307).
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet; eingesandte Schnellhefter, Plastikmappen und dgl. können nicht zurückgesandt werden.
**Datenschutzhinweis:**
Die Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarl. Datenschutzgesetz. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter [www.rehlingen-siersburg.de/](http://www.rehlinen-siersburg.de/) Rathaus abrufen.
Rehlingen-Siersburg, 23.01.2025
Der Bürgermeister
Joshua Pawlak