- Lebensmittelrechtliche Einordnung von neuen Produkten (aus Drittstaaten und der EU)
- Überprüfung von Herstellerspezifikationen nach deutschem und europäischen Lebensmittelrecht (Lebensmittel sowie dazugehörige Bedarfsgegenstände)
- Erstellung von Produktdeklarationen
- Einfuhrkontrollen und Dokumentation der Ergebnisse
- Anhaltung der vereinbarten Verpackungsdeklaration so wie Verpackungsgewichte nach Verpackungsverordnungsgesetz (Stichweise) kontrollieren.
- Warenfreigabe/-sperrung für den Verkehr auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Kommunikation mit Lebensmittelüberwachungsbehörden
- Erstellung, Implementierung und Pflege eines HACCP-Konzepts in Verbindung mit der Einhaltung allgemeiner Hygieneanforderungen
- Produktspezifikationen nach IFS-Vorgaben ausfüllen bzw. mit den Hersteller abstimmen und kontrollieren.
- Reklamationen bezüglich der Qualität der Ware prüfen, analysieren, auswerten und mit dem Hersteller abklären.
- Produktionsaudit (falls notwendig)