Ihre Aufgaben
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 "Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement" mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.,
-
Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Liegenschaften sowie in baulichen Belangen an allen Standorten der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
-
Grundsätzliche Angelegenheiten zum Vermögensnachweis beweglicher Sachen an allen Standorten der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
-
Vorbereitung, Organisation, Koordinierung und Überwachung in Bezug auf Große und Kleine Baumaßnahmen, des Bauunterhaltes sowie Erstellung von Nutzerforderungen
-
Abnahme von Bauleistungen, Dokumentation von Baumängeln einschließlich Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
-
Verwaltung und Bewirtschaftung der Gebäude und Liegenschaften am Standort Rothenburg
-
Raumplanung
-
Einrichtung und Ausstattung der Diensträume, Arbeitszimmer und Wirtschaftsräume, Erstellung von Bedarfsmeldungen, Vermögensnachweis
-
Vorbereitung und Abschluss von befristeten Mietverträgen
-
Erarbeitung und Fortschreibung von Statistiken und Berichten (Führen der Liegenschaftsübersichten)
Ihr Profil
Qualifikationsebene: Duale Berufsausbildung, Meister und vergleichbar,
-
über einen Hochschul-/ Meister-/ Technikerabschluss mit Schwerpunkt Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Gebäudetechnik oder über einen vergleichbaren berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
-
die Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen nicht technischen Verwaltungsdienst bzw. Staatsfinanzdienst besitzen oder
-
im Besitz eines Abschlusses als Verwaltungsfachwirt bzw. des Angestelltenlehrgangs II sind und zudem
-
ein ausgeprägtes Durchsetzungs- und Organisationsvermögen sowie
-
Kommunikations- und Teamfähigkeit besitzen
-
und
-
eigenständig, verantwortungsbewusst und zielorientiert arbeiten
-
und
-
im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind.
Wir bieten Ihnen
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Für Beamtinnen und Beamte bietet der zu besetzende Dienstposten je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 11 der Besoldungsordnung A des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Soweit die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung erfüllt sind, ist eine Verbeamtung grundsätzlich möglich.
Bei Nachweis der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden. Auf die Altersgrenze für eine Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsBG wird hingewiesen.
Die Tätigkeit erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend des Sächsischen Gesetzes zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG).
Kontakt
Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Referat Recht, Personal Friedensstraße 120 02929 Rothenburg
E-Mail: https://www.hrd-portal.de/polizei-sachsen/jobboard/TV-L