Gemeinde Rambin Der Bürgermeister
In der Gemeinde Rambin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß § 14 (2) Teilzeitund
Befristungsgesetz (TzBfG) für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option der Entfristung die Stelle des
Gemeindearbeiters (m/w/d) auf geringfügiger Basis (Minijob)
im Bauhof neu zu besetzen. Hierbei handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit im Umfang von 8,1 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst Wesentlich die Erledigung folgender Tätigkeiten:
Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Bereich der Grünanlagen, Straßen, Wege und Banketten
Verkehrssicherung (u.a. Winterdienst)
Fahren und Bedienen von Transporttechnik und motorbetriebener Maschinen und Geräten
Straßenunterhaltung (z.B. Straßenreparatur / Instandsetzung)
Sie verfügen über folgende Voraussetzungen:
Besitz des Führerscheins der Klassen B
Motorkettensägeschein wünschenswert
Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres Bauhofes, vielseitiges technisches sowie handwerkliches Geschick und Interesse; sichere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw.
Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten
Bereitschaft zur Übernahme einer aktiven Mitarbeit (nur Tagesbereitschaft) in der Freiwilligen Feuerwehr Rambin wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
ein vielseitiges, interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
eine Bezahlung von monatlich 450,00 €
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf,
Abschluss- und Arbeitszeugnisse, Führerschein, sowie ggf. Nachweise über
weitere Kenntnisse und Befähigungen richten Sie bitte bis spätestens zum 20.01.2025 an das
Amt West-Rügen
Die Amtsvorsteherin
z. H. Frau Strutz
Dorfplatz 2
18573 Samtens
Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse senden: personal@amt-westruegen.de.
Für Rückfragen zum Aufgabengebiet, für personalrechtliche Rückfragen und Fragen
zum Verfahren steht Ihnen Frau Strutz unter der Tel.-Nr. 038306 - 15914 bzw. der EMail-
Adresse: personal@amt-westruegen.de gerne zur Verfügung.
Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des
Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu
den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Sofern Sie Ihre Bewerbung nach
Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten, legen sie bitte einen
ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Samtens, 02.01.2025
gez. Andreas Klug
Bürgermeister