**eine/n Schulhausmeister (m/w/d)**
für die Grund- und Gemeinschaftsschule Schenefeld.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Arbeitszeit ist so einzuplanen bzw. wird so festgelegt, so dass der Schulbetrieb in vollem Umfang gewährleistet ist. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD.
Das **Aufgabengebiet** dieser Stelle umfasst alle anfallenden Hausmeistertätigkeiten, diese sind unter anderem:
Regelmäßige Kontrollen des Schulgebäudes, des Schulhofes, der Schulsporthalle, der technischen Anlagen sowie des Mobiliars auf Ordnung, Mängel, Schäden und Sauberkeit
Pflege und Unterhaltung der Grünanlagen
Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Koordination von Handwerker- und Wartungsfirmen
Kontrolle von extern vergebenen Wartungsarbeiten
Pflege der Außenanlagen und Durchführung des Winterdienstes
Vertretungsweise Schließdienst, auch am Wochenende und an Feiertagen
Gesucht wird eine hilfsbereite, flexible, engagierte und einsatzfreudige Kraft, mit einer erfolgreich **abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung, gerne im Garten- und Landschaftsbau, als Elektroinstallateur oder Heizung-Gas-Wasserinstallateur** mit mehrjähriger Berufserfahrung, die selbstständig und verantwortungsbewusst tätig ist, die gesundheitliche und persönliche Eignung für die körperliche Arbeit besitzt und auch bereit ist, am Wochenende Kontrollen auf dem Schulgelände durchzuführen. Sie sollten zudem über Freude im Umgang mit Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen verfügen und eine Führerschein der Klasse B besitzen.
Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt und sollten bereits in ihrer Bewerbung auf ihre Schwerbehinderteneigenschaft hinweisen.
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**Bewerbungsunterlagen:**
Die Bewerbung reichen Sie bitte mit vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 20. Dezember 2024 beim Amt Schenefeld, Der Amtsdirektor, Holstenstraße 42-48, 25560 Schenefeld ein. Vorzugsweise per Mail an [info@amt-schenefeld.de](https://mailto:info@amt-schenefeld.de)
Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z.B. Reisekosten) werden nicht erstattet. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur bei Beifügen eines ausreichend frankierten Rückumschlags.