Ihr neuer Arbeitsplatz
Seit der Gründung des Blindeninstitutes Thüringen im Jahr 1994 stehen in besonderer Weise auch sehbehinderte und blinde Menschen mit komplexer Behinderung im Mittelpunkt des Engagements der Stiftung. Unsere Klienteninnen des Kinder-/ Jugend- und Erwachsenenbereiches leben in Einzel- oder Doppelzimmern in kleinen eigenständigen Wohngruppen. Jede Wohngruppe ist in persönliche und gemeinsame Lebensbereiche untergliedert. Mehr als 170 Mitarbeiterinnen aus pädagogischen, pflegerischen, therapeutischen und medizinischen Berufsgruppen unterstützen die Klienten*innen interdisziplinär in den verschiedenen Lebensphasen.
Ihre Aufgaben:
- Sicherstellung und Gewährleistung einer gesundheitsbezogenen Lebensqualität
- Versorgung unserer komplex behinderten blinder und sehbehinderter Klienten*innen im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege
- Sicherstellung der hohen Qualitätsstandards in der Pflege
- theoretische und praktische Umsetzung des Pflegeprozesses unter Einbeziehen unseres EDV-gestützten Dokumentationssystems
- Beteiligung an Förder- und Freizeitangeboten in der Wohngruppe
Ihr Profil:
- Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin / Pflegefachmann/-frau / Altenpflegerin / Kinderkrankenpfleger*in oder einem vergleichbaren Berufsabschluss
- Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf ist wünschenswert, aber nicht erforderlich.
- Engagement, Neugier und Lust auf eine sinnerfüllende Arbeit
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Offen für Neues, Empathie, Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit
Wir bieten:
- eine blinden- und sehbehindertenspezifische Einarbeitung
- Unterstützung / Coaching durch Kollegen*innen und Vorgesetzte
- Bezahlung nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD-B) mit Weihnachtsgeld und weiteren Sozialleistungen
- eine attraktive arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung und jährliche leistungsorientierte Einmalzahlung
- ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot sowie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung
- 30 Tage Jahresurlaub
- Möglichkeit lebensphasenbezogen Arbeitszeit durch Sabbatjahre zu gestalten