Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Die Verbandsgemeindebürgermeisterin, Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, mit ihren Mitgliedsgemeinden Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene, Schönhausen (Elbe) und Wust-Fischbeck, befindet sich östlich der Elbe im Landkreis Stendal des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Ca. 8.350 Einwohner leben in der 360 km² umfassenden Gemeinde, die teilweise im Biosphärenreservat Mittelelbe gelegen ist. Geprägt durch die einmalige Schönheit der wasser- und waldreichen Natur geben die Flüsse der Region, "Elbe" und "Havel", der Verbandsgemeinde ihren Namen.
Ihre Aufgaben
- Planung, Verwaltung und Betrieb der gemeindlichen Sporteinrichtungen
- Mitarbeit bei der Planung von Sportfreianlagen, Turn- und Sporthallen, Hallen- und Freibädern, insbesondere Aufstellung des Raumprogramms und der Standortwahl
- Bearbeitung der Baufinanzierungsangelegenheiten
- Mitwirkung bei der Ausführung des Baus
- Ersteinrichtung von Sporteinrichtungen
- Prüfungsberichte koordinieren und bearbeiten
- Mitwirkung bei Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten
- Bearbeitung finanzieller Zuwendungen und Förderprogramme
- Vergabe von Bauleistungen
- Durchführung des Vergabeverfahrens
- Auftragsvergabe
- Rechnerische Prüfung und Anweisung von Rechnungen
- Mitwirkung bei allgemeinen Aufgaben der städtebaulichen Planung und der Verkehrsplanung
- Mitwirkung bei der Planung und Umgestaltung von klassifizierten Straßen
- Planung von Wohnumfeldverbesserung
- Vergabe von Vermessungsleistungen für Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Bauordnungen, Betreuung und Abnahme der Vermessung
- Mitarbeit bei der Bauberatung
- Vorprüfung von Bauanträgen und Erarbeitung von Stellungnahmen
- Entwurf und Bau von Hochbauten inklusive Außenanlagen
- Wahrnehmen der Bauherrenfunktion
- Grundlagenermittlung, Planung, Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation
- Feststellung und Beseitigung von Mängeln bei der Unterhaltung von Denkmälern, öffentlichen Brunnen, Haltestellen ÖPNV, Stadtinformationsanlagen
Ihr Profil
- Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen
- Kommunikationsfähigkeit und gutes Konfliktmanagement
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Führerschein Klasse B
- Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaftsdiensten
Wir bieten Ihnen
-
einen interessanten und verantwortungsvollen Tätigkeitsbereich
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ein Betriebsklima, das durch Teamgeist und Zusammenarbeit geprägt ist
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ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit den üblichen Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
-
flexible Arbeitszeiten (im Rahmen der täglichen Sprechzeiten)
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gute Fortbildungsmöglichkeiten
Kontakt
Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Die Bewerbung von Frauen ist ausdrücklich erwünscht.
Sollten Sie personalrechtliche Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, gibt Ihnen Frau Hoßbach unter der Tel.-Nr.: (039323) 840-19 gern Auskünfte. Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Herr Wabbel unter der Tel.-Nr.: (039327) 9378-42 zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen, lückenloser Tätigkeitsnachweis). Diese richten Sie bitte bis zum 22.06.2023 an:
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land z. Hd. der Verbandsgemeindebürgermeisterin Bismarckstraße 12, 39524 Schönhausen (Elbe)oder als Online-Bewerbung (max. 4 MB, Dateianhänge ausschließlich im PDF-Format ) an:
personal@elbe-havel-land.deHinweise :
Bevor Sie sich bewerben, beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise auf unsere Homepage www.elbe-havel-land.de unter dem Punkt "Verwaltung", "Datenschutz", "Informationspflicht im Bewerberverfahren":
Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt. Die Rücksendung der Bewerbung kann nur erfolgen, wenn ein ausreichend großer frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden. Andernfalls erfolgt eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Ablauf von 3 Monaten nach Ende des Verfahrens.