Die Stelle ist im Stadtdienst Schulen zu besetzen und ist mit E6 TVöD bzw. A6 LBesG NRW ausgewiesen. Sie ist unbefristet zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 32,7 Wochenstunden. Die Stelle kann aber auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden.
Die Grundschule Klauberg nimmt grundsätzlich Kinder mit allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten auf. Das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf findet in allen Klassen statt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden pro Klasse zwischen ein und drei Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet.
Derzeit werden Kinder mit folgenden Förderschwerpunkten an der Grundschule unterrichtet: Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden sowohl in der Klassengemeinschaft als auch im Rahmen der äußeren Differenzierung in Kleingruppen oder auch einzeln gefördert. Dieses zweigleisige Konzept ermöglicht flexible, auf den Bedarf des Kindes ausgerichtete Fördermaßnahmen. Die Entscheidungsgrundlage bilden dabei die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, die aktuellen individuellen Bedürfnisse und die Förderplanungen der Schülerinnen und Schüler.
Ihre Aufgaben bei uns:
* Sie stehen der Schulleitung stets als Assistenz bereit.
* Sie wirken an Budgetplanung, Beschaffungen im Rahmen des Schulbudgets, Rechnungswesen, Inventarisierung und Controlling mit.
* Sie nehmen an der Öffentlichkeitsarbeit teil und managen Beschwerden.
* Sie informieren die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über Bildungsgänge und Bildungsmöglichkeiten, Anmeldeverfahren, Fördermöglichkeiten, Schülerfahrkosten u.ä.
* Sie erhalten bei Bedarf Sonderaufgaben und wirken an Projekten mit.
Das bringen Sie mit:
* Abschluss zur Verwaltungswirtin NRW / zum Verwaltungswirt NRW (Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) oder
* abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder
* abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt (Angestellten- / Verwaltungslehrgang I) oder
* Abschluss zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen oder
* Abschluss zur / zum Fachangestellten für Arbeitsförderung (zur / zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen) oder
* abgeschlossene Ausbildung zur / zum Rechtsanwalts- und Notarfachfachangestellten oder
* abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement / zum Kaufmann für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst NRW oder
* vergleichbare abgeschlossene dreijährige (kaufmännische) Berufsausbildung
Darüber hinaus sind wünschenswert:
* gute Auffassungsgabe und hohe Belastbarkeit
* eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten
* Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
* persönliches Engagement und ausgeprägte Kundenorientierung sowie Bereitschaft, an der Repräsentation der Schule mitzuwirken
* ein hohes Maß an Flexibilität
* Empathie für die Schülerinnen und Schüler
* sicherer Umgang mit Office-Anwendungen
* Bereitschaft zur Teilnahme an schulspezifischen- und verwaltungsrelevanten Fortbildungen
* interkulturelle Kompetenz
Das bieten wir Ihnen:
✔Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz✔Zusatzrente gemäß TVÖD✔Versicherungsvergünstigungen✔Faire Vergütung✔Betriebliche Kita-Plätze✔Gesundheits- und Fortbildungsprogramme✔Gleitende Arbeitszeiten✔30 Urlaubstage✔Firmenticket✔Gute Erreichbarkeit✔Teilzeit möglich
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 17.01.2025.
Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Nicole Schmitz
Tel. 0212 / 290-6437
Fachbereich
Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Claudia Krüger
Tel. 0212 / 290-2283
Personalwirtschaft
Hinweise:
Der Jahresurlaub ist grundsätzlich während der Schulferien abzuwickeln. Da der Schulbetrieb während der Ferienzeit größtenteils ruht, sind entsprechende Freizeitphasen über das Arbeitszeitkonto abzuwickeln. Dies führt zu einer höheren regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.