Die Tätigkeit kann in Teilzeit bis maximal 20 Wochenstunden oder als geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden. Hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung besteht Flexibilität nach Vereinbarung.
Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Sie sollten in diesem Fall aber entsprechende Berufserfahrung bzw. gute PC-Anwenderkenntnisse (vor allem MS Office) sowie fließende Deutschkenntnisse besitzen.
Ein freundliches Auftreten gegenüber unseren Mandanten/innen setzen wir voraus.