Ihre Aufgabe als Lehrer für Deutsch als Zweitsprache (m/w/d) beinhaltet:
die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Integrations- und
Alphabetisierungskursen von Flüchtlingen, die Vermittlung von Deutschkenntnissen als Zweit-/Fremdsprache, entsprechend der Zielgruppe und die fachliche Beratung unserer Teilnehmenden sowie die Lehrgangsbetreuung.
Ihr Profil
Sie verfügen idealerweise über folgende Qualifikationen:
- anerkannter Berufs- oder Studienabschluss Erfahrungen in diesem Aufgabenbereich
- BAMF - Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen inkl. Zulassung für Alphabetisierungskurse
Alternativ:
-Masterstudierende im Masterstudiengang "Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache" (Vorliegen eines vorausgegangenen allgemeiner Hochschulabschlusses und nachgewiesenen Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau C1 in Verbindung mit einem Hochschulnachweis über mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Semester im Masterstudium DaF/DaZ in Deutschland)
-schulische Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, mit mindestens 1.200 UE Spracherfahrungen)
Sie haben:
- eine positive Grundeinstellung und eine anerkennende Haltung gegenüber Menschen von unterschiedlicher Herkunft
- hohe pädagogische und interkulturelle Kompetenz
- Einfühlungsvermögen, sowie strukturierte, selbstständige Denk- und Arbeitsweise
- Motivation, Engagement und Teamfähigkeit
Wir bieten:
- ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld und einen sicheren Arbeitsplatz
- einen zuverlässigen Arbeitgeber mit langfristiger Perspektive
- eine Arbeitsstelle mit geregelten Arbeitszeiten von Montag bis Freitag
- eine harmonische und fürsorgliche Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team
- ein vertrauensvolles Betriebsklima
- eine individuelle, fundierte Einarbeitung durch unsere erfahrenen Mitarbeiter
- die Möglichkeit zur Mitwirkung an Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- die Chance, Prozesse innovativ mitzugestalten und an internen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen
- Bedarfsorientierte Fallbesprechungen
- stetige Weiterentwicklungsmöglichkeiten
- Urlaub über dem gesetzlichen Mindesturlaub
- betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss
Bei der Besetzung des Stellenangebotes findet kein Tarifvertrag Anwendung.