Wir suchen **zum nächstmöglichen Zeitpunkt**
**Mitarbeiter (m/w/d)** im mittleren Dienst
in der **Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder**
in **Vollzeit, unbefristet**
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und
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**Mitarbeiter (m/w/d)** im mittleren Dienst
in der **Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder**
in **Teilzeit im Umfang von 50% (derzeit 19,25 Wochenstunden),**
**befristet bis zum 31. Oktober 2026.**
Der Dienstposten ist mit A 8 HBesG bewertet, eine Besetzung bei Erfüllung aller tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen mit vergleichbaren Beschäftigten ist bis EG 8 TV-H ist möglich.
Der Dienstort ist in Weiterstadt.
**Das erwartet Sie bei uns:**
- Sie nehmen personenbezogene Daten von zu überwachenden Personen entgegen und sind für die Bearbeitung sowie Speicherung zuständig.
- Sie nehmen die von der technischen Überwachungszentrale (HZD) weitergeleiteten Ereignismeldungen entgegen.
- Sie verifizieren und ermitteln die Ursachen der Meldungen.
- Sie unterrichten unverzüglich die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gemäß den festgelegten Meldewegen im Alarmfall.
- Sie veranlassen die Kontrolle der Endgeräte durch den Vor-Ort-Service.
**Was bringen Sie mit?**
- Sie haben die Laufbahnprüfung des mittleren Justiz-, Vollzug- oder Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen oder eine vergleichbare Ausbildung.
- Bereitschaft zum Schicht- und Wochenenddienst.
- Bereitschaft zur Schulung auf die notwendige Kontroll- und Dokumentationssoftware
**Ihre Fähigkeiten:**
- besondere soziale Kompetenz, insbesondere Team- und Kommunikationsfähigkeit
- sicherer Umgang mit den Microsoft Office Anwendungen
- systematische, selbstständige, sorgfältige und besonders verantwortungsvolle Arbeitsweise
- besonders hohe Belastbarkeit und Flexibilität
- sehr gute Auffassungsgabe
- interkulturelle Kompetenz
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist es erforderlich, dass die GÜL 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche ganzjährig besetzt ist (24/7/365-Betrieb), es wird in einem 12-Stunden-Wechselschichtbetrieb gearbeitet.
Die Bediensteten der GÜL erhalten die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung für den tatsächlich durch sie geleisteten Schichtdienst. Des Weiteren wird eine Zulage aufgrund der Tätigkeit innerhalb einer Justizvollzugsanstalt (aktuell 160,00 € pro Monat) gezahlt.
**Unsere Angebote:**
- **Sicherer Arbeitsplatz -** ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- **Attraktive Bezahlung -** Besoldung bis A 8 HBesG/ Eingruppierung bei Vorliegen aller tarifrechtlicher und persönlicher Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 8 TV-H, Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistung
- **Betriebliche Altersvorsorge** - zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- **Freie Fahrt mit Bus und Bahn** - landesweit gültiges Jobticket für freie Fahrt im ÖPNV - nicht nur für den Arbeitsweg
- **Personalentwicklung** - individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
- **Gesundheitsmanagement und Familienservice** - Gesundheitsmanagement in Kooperation mit der MAS GmbH und dem PME Familienservice
**Allgemeine Hinweise:**
Die Stellen können in Teilzeit besetzt werden. Die IT-Stelle ist Trägerin des Gütesiegels „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“.
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für ausgeschriebene Stellen Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerbungen reichen Sie bitte über das e-Recruiting-Portal des Landes Hessen
(stellensuche.hessen.de) bis zu dem **23. Februar 2025** unter der Referenznummer **50791852** ein.
Für Rückfragen steht Frau Friedrichs (06101/8009-1006) gerne zur Verfügung.
Das schriftliche Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte wird bei bereits im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen erbeten.