Bewerbung bis: unbefristet, Stadt Aachen, Aachener Stadtbetrieb, Geschäftsbereich 7 - Personal- und Betriebsorganisation/IT, Madrider Ring 20, 52058 Aachen
Ihre Aufgaben
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Reinigung von Wegen und Plätzen sowie Entfernung von Unkraut
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Beseitigung von grobem Müll und wilden Müllablagerungen und Leerung von Papierkörben
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Einsatz im Winterdienst
Ihr Profil
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freundliches und sicheres Auftreten im persönlichen Umgang mit Bürger*innen (m/w/d)
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sprachliche Befähigung, mündliche und schriftliche Anweisungen zu verstehen und folgerichtig umzusetzen
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Verantwortungsbewusstsein zur Sicherstellung der Reinigungsdienstleistung zu allen Jahreszeiten und Witterungsbedingungen
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Führerschein der Klasse B
Wir bieten Ihnen
Sie wollen maßgeblich dazu beitragen, dass Aachen eine schöne und saubere Stadt ist? Dann kommen Sie in unser Team.
Sie sind zuständig für die Reinigung von Wegen und Plätzen. Für die Touren steht Ihnen ein moderner Fahrzeugpool aus Groß- und Kleinkehrmaschinen sowie neuesten Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Sie erwartet ein moderner Arbeitsplatz, bei dem Sie sich jeden Tag selbst einbringen und beweisen können.
Sie arbeiten gemeinsam mit Ihren Kolleg*innen in einem Zwei-Schicht-System abwechselnd in einer 5- und 6-Tage Woche. Ihre Arbeitszeiten variieren dabei je nach Einsatztätigkeit zwischen 06.30 Uhr (frühester Arbeitsbeginn) und 20.30 Uhr (spätestes Arbeitsende).,
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Arbeiten bei der zweitgrößten Arbeitgeberin der Region mit rund 6.000 Mitarbeitenden
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Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
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respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
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Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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Jobticket für den ÖPNV
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Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
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ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
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einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen bei einer 5- bzw. 6-Tage-Woche
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innovative Fahrzeugflotte und moderne Arbeitmittel
Die Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist möglich unter der Maßgabe, dass eine ganztägige Besetzung sichergestellt ist. Die jeweiligen Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte sind daher in Absprache mit der Geschäftsbereichsleitung festzulegen.
Im Bedarfsfall sind Rufbereitschafts- und Winterdiensteinsätze auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, an Wochenenden und Feiertagen zu leisten.