Ihre Aufgaben
Fachberater üben die ihnen übertragene Tätigkeit im Auftrag der Schulaufsichtsbehörde aus. Sie unterstützen die Schulaufsichtsbehörden bei der Schulaufsicht, beraten die Lehrkräfte, wirken bei der Lehrerfortbildung und bei der Zusammenarbeit mit den Schulträgern mit.,
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die Beratung der Schulaufsichtsbehörde, der Schulleitung und Lehrkräfte an allgemeinbildenden Regelschulen in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten,
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die Mitwirkung bei der weiteren Ausgestaltung der Inklusion in den allgemeinbildenden Regelschulen, einschließlich der Umsetzung der Lehrpläne in der spezifischen Förderschulart,
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die Beratung der Schulleitungen zu personellen, pädagogischen und sächlichen Voraussetzungen für die inklusive Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
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Mitarbeit in Netzwerken der inklusionsverantwortlichen Lehrkräfte an allgemeinbildenden Regelschulen in der Primarstufe,
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die Mitwirkung bei der Erstellung und Überarbeitung förderpädagogischer Arbeitsmaterialien im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
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die Einbringung sonderpädagogischer Kompetenzen bei der Erstellung und Evaluation sowie Fortschreibung von Förderplänen für die Inklusionsschülerinnen und Inklusionsschüler,
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die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Lernstandsanalysen für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler,
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die Mitwirkung bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen,
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die Beratung der Schulträger bei der Einrichtung und Ausstattung der Schulen.,
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eine durch Erste oder Zweite Staatsprüfung bzw. Abschluss "Master of Education" und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen oder einen nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR erworbenen pädagogischen Hochschulabschluss als Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei anerkannte Unterrichtsfächer der Förderschule im Freistaat Sachsen oder eine Gleichstellung mit den o. g. Abschlüssen nach den Vorschriften der Lehrer-Qualifizierungsverordnung
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eine mehrjährige Tätigkeit als Lehrkraft an einer Förderschule.
Ihr Profil
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fundierte und anwendungsbereite Kenntnisse zu Anspruch, Struktur und Organisation der sächsischen allgemeinbildenden Regelschulen,
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Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich aller Förderschwerpunkte bei der Inklusion von Schülerinnen und Schülern,
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ausgeprägtes Lehrplanverständnis,
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ausgeprägte Befähigung zur objektiven Einschätzung und Beschreibung von Fachkompetenz und Leistung anderer Lehrkräfte sowie zur Erstellung von Analysen und Konzepten zu inklusionsspezifischen Angelegenheiten,
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ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Beratung, Koordination und Kommunikation,
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ausgeprägte Kooperationsfähigkeit und souveränes Auftreten mit überdurchschnittlicher Belastbarkeit, Innovationsfähigkeit sowie Durchsetzungs- und Organisationsvermögen.
Wünschenswert sind Nachweise über besondere Tätigkeiten (z. B. die Mitwirkung in Kommissionen, in der Fortbildung oder in der Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht).
Kontakt
Landesamt für Schule und Bildung - Standort Dresden Referat 25-D Großenhainer Str. 92 01127 Dresden
E-Mail: poststelle-d@lasub.smk.sachsen.de