**Mitarbeiter*in für die Jugendhilfeplanung für das Jugendamt**
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Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden, welche zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen ist. Die befristete Aufstockung der Stunden bis zu Vollzeit für die Dauer der Abwesenheit der/des Stelleninhaber*in auf einer weiteren Stelle ist möglich.
**Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:**
- Erledigung von Schreibarbeiten und Büroorganisation für Jugendhilfeplanung und Fach- und Finanzcontrolling,
- Datenpflege im Kita-Platzverwaltungsprogramm Little Bird,
- Führen der Belegungs- und Besetzungsstatistik nach Vorgaben sowie selbständige Erfassung der Gesamtbelegungszahlen,
- sonstige anfallende Verwaltungsaufgaben, wie Schriftverkehr und Ablage, Dienstpost bearbeiten und weiterleiten,
- ggfs. Vertretung von Aufgaben des Geschäftszimmers der Abteilung Kindertagesstätten.
**Persönliches und fachliches Anforderungsprofil:**
- Vorrangig erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder zur/zum Kauffrau*mann für Büromanagement oder alternativ in einem vergleichbaren Bürofachberuf,
- Erfahrungen in der Büroorganisation sind von Vorteil,
- Gewandtheit in mündlicher und schriftlicher Ausdrucksweise,
- freundliches und sicheres Auftreten,
- hohes Maß an Einsatzbereitschaft,
- Belastbarkeit und Zuverlässigkeit,
- Bildschirmtauglichkeit und umfassende Kenntnisse in MS-Word, MS-Excel, MS-Outlook sowie die Bereitschaft sich in arbeitsplatzspezifische EDV-Programme einzuarbeiten,
- interkulturelle Kompetenz ist wünschenswert.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 TVöD.
**Wir bieten Ihnen:**
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team,
- attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote,
- ein vielfältiges, zukunftsorientiertes und verantwortungsvolles Aufgabengebiet,
- flexible Arbeitszeiten und Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. auch die Möglichkeit von Home-Office und mobilem Arbeiten,
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung,
- einen Arbeitsplatz in zentraler Lage mit sehr guter Verkehrsanbindung, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und ortsnaher Natur,
- betriebliche Altersvorsorge,
- Sonderzahlungen nach dem TVöD für Beschäftigte,
- ein Jobticket zur Nutzung im gesamten RMV-Gebiet,
- Dienstrad-Leasing.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sind wir zur Erhöhung der Frauenquote verpflichtet. Deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für unsere moderne, offene, bürgerorientierte Verwaltung sind Bewerbungen von Fachkräften mit Migrationshintergrund gewünscht.
Die Universitätsstadt Gießen zeichnet sich durch Gleichstellung, Antidiskriminierung und Chancengleichheit aus. Daher wünschen wir uns von allen Bewerber*innen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz.
Ehrenamtliches Engagement ist uns wichtig. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, bitten wir Sie, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Wenn Sie unser Angebot angesprochen hat, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum **4. Februar 2025** an die
**Universitätsstadt Gießen**
**- Haupt- und Personalamt -**
**Berliner Platz 1, 35390 Gießen.**
Onlinebewerbungen nehmen wir bevorzugt entgegen. Diese richten Sie bitte an [bewerbung@giessen.de](https://mailto:bewerbung@giessen.de).
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Alexandrow vom Haupt- und Personalamt unter der Rufnummer 0641 306-2043 zur Verfügung.
Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen in Kopie und ohne Klarsichthüllen, Hefter o. Ä. vor, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Sollte eine Rücksendung der Unterlagen gewünscht werden, bitten wir einen frankierten Rückumschlag beizufügen. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren vernichtet. Des Weiteren wird ebenfalls aus Kostengründen auf eine Eingangsbestätigung und auf Zwischennachrichten verzichtet.