Ihre Aufgaben
Die künftige Stelleninhaberin, der künftige Stelleninhaber soll das genannte Fachgebiet eigenständig in Lehre und Forschung vertreten. Die Professur nimmt sowohl eine fundierende Rolle im Studiengang Kultur und Management als auch eine studiengangsübergreifende Verbindung in der Fakultät wahr.
Durch die Professur sind die folgenden Lehr- und Forschungsschwerpunkte abzudecken:
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Management von Kulturbetrieben,
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Kulturpolitik mit Fokus auf Kulturförderung und Finanzierungsstrategien,
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Kulturvermittlung und Kulturökonomie mit Schwerpunkt auf nachhaltige Transformationsprozesse und regionale Entwicklung.
Die Lehrverpflichtung ist in Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika und Projekten oder auch in der Weiterbildung umzusetzen. Lehrveranstaltungen sind auch in englischer Sprache zu halten. Gegebenenfalls sind Lehrveranstaltungen in Gebieten zu übernehmen, die mit dem Berufungsgebiet verwandt sind. Das Lehrangebot ist hochschulweit abzusichern.
Neben den Verpflichtungen in der Lehre sind selbständig Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Berufungsgebiet wahrzunehmen, aktiv an der Internationalisierung und Weiterentwicklung des Fachgebiets mitzuarbeiten und Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung zu übernehmen. Darüber hinaus wird eine enge Verzahnung zwischen Kulturbereich/ Kulturbetrieben und Studienprogrammen sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissenstransfers erwartet.
Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/-in sich in den Ausbau der Fakultät aktiv mitgestaltend einbringt. Hierzu zählt insbesondere die inhaltliche und konzeptionelle Federführung bei der Weiterentwicklung der Kultur- und Managementstudiengänge (Bachelor und Master).
Ihr Profil
Berufungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine in Lehre oder Ausbildung nachgewiesene pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine Promotion oder adäquate wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen wird, sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.,
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abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einer Fachrichtung des Berufungsgebietes,
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Nachweis der besonderen Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel über eine überdurchschnittliche und fachlich einschlägige Promotion zu erbringen),
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nachweisliche Bezüge des beruflichen Werdegangs zu den lnhalten und Aufgaben der Professur,
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Fähigkeit zur Entwicklung der beruflichen ldentität unserer Studierenden, der Vermittlung von einschlägigem Fachwissen sowie ldentifikation mit den besonderen Phänomenen des Faches (pädagogisch-didaktische Eignung), wobei entsprechende Lehrerfahrungen nachzuweisen sind,
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Erfahrungen in angewandter Forschung, im Wissenstransfer und in Netzwerkarbeit,
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Erfahrungen in der Konzeption, Einrichtung und Akkreditierung von Studiengängen, in der Einwerbung von Drittmitteln sowie ausgeprägte digitale Kompetenzen in modernen Lehrformen sind vorteilhaft.
Kontakt
Hochschule Zittau/Görlitz Dezernat Personal und Recht Theodor-Körner-Allee 16 02763 Zittau
E-Mail: stellenangebote@hszg.de