Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n:
Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Bereich der "Hilfe zur Pflege in Einrichtungen" in der Abteilung Soziales
in Teil-/Vollzeit, unbefristet
IHRE AUFGABEN: UNSER ANGEBOT:
Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen auf Hilfe zur Pflege Fortsetzung Ihres bisherigen Beamtenverhältnisses im
in Einrichtungen Rahmen einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
Beratung und Information im Vorfeld einer und Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe A 9 LBesO
Antragstellung bzw. ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil-
Prüfung des Nachrangs der Sozialhilfe oder Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E 9a TVöD
Abrechnung mit den Heimen Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches
Bearbeitung von Widerspruchs- und Leistungsentgelt nach Tarif
Klageangelegenheiten Eine interessante, verantwortungsvolle und
abwechslungsreiche Tätigkeit mit einem hohen Maß an
IHR PROFIL: Selbstständigkeit
Abgelegte Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und
(mittlerer nichttechnischer Dienst) bzw. abgeschlossene fachliche Weiterbildung
Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte (w/m/d) Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeitmodell und
oder gleichwertige Qualifikation Ausgleich von Zeitguthaben
Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage
Belastbarkeit und Teamfähigkeit am 24. und 31.12.
Sensibilität im Umgang mit dem betroffenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen
Personenkreis und den Angehörigen Kindertagespflegestelle
Vorkenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Sozialhilfe Option auf Homeoffice
(SGB XII) sind von Vorteil. Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima
und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Interesse?
Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 31.12.2024 unter
Kontakt:
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Karl-Heinz Porz,
Leiter der Abteilung 2.4 - Soziales
Tel.: 02641/975-431
E-Mail: karl-heinz.porz@kreis-ahrweiler.de
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7
Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.