**Zielgruppe:** arbeitslose / nicht erwerbstätige schwer erreichbare Leistungsberechtigte unter 25 Jahren, deren Arbeitslosigkeit auf schwerwiegenden Problemlagen beruhen, die durch eine zeitlich begrenzte Unterstützung beseitigt werden können. Die Teilnehmenden haben schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen, Leistungsbereitschaft, Pflichtbewusstsein, Termintreue und Kooperationsbereitschaft und können auf andere Weise nicht erreicht werden.
## Benefits
- Eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit mit hohem GestaltungsspielraumFlexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten zur besseren Work-Life-BalanceExzellente Möglichkeiten der eigenen Fort- und WeiterbildungEine wertschätzende UnternehmenskulturUmfangreiche Mitarbeiterleistungen, wie z.B. Betriebliche Altersvorsorge/ Vermögenswirksame Leistungen, Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten/ Ticketkäufe bei vielen Partnern, Business Bike, Betriebliche Gesundheitsförderung u.v.m.
## Aufgaben
- Durch eine intensive individuelle Beratung und Betreuung der Teilnehmenden sollen die Teilnehmenden (unter Einbezug der Familie) in ihrer Lebenswelt dabei unterstützt werden
- Ihre individuellen Schwierigkeiten zu überwinden, Leistungen der Grundsicherung (wieder) in Anspruch zu nehmen und Angebote des Jobcenters, der Agentur für Arbeit oder Jugendhilfe und anderer sozialer Hilfs- und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen
- Die Bereitschaft für eine schulische, ausbildungsbezogene bzw. berufliche Qualifikation oder eine Arbeitsaufnahme zu entwickeln.Der Coach hat jeder zugewiesenen teilnehmenden Person im Durchschnitt 1/10 seiner wöchentlichen Arbeitszeit (also 4 Zeitstunden in der Woche) zu widmen.
## Profil
- Bei der Sozialpädagogin/ dem Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädago-gik/ -arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet. Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/ Heil) Pädagogik/ Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädago-gik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen. Darüber hinaus muss mindestens eine einjährige Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen vorliegen Die Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen bzw. Erzieherinnen/ Erzieher müssen darüber hinaus über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen verfügen (z. B. in Maß-nahmen auf Grundlage des SGB II, III, VIII und IX, Schulsozialarbeit o. ä.).
## Hinweise
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Susanne Ullmann; ullmann.susanne@biwe.de oder an Frau Jasmin Bischoff; bischoff.jasmin@biwe.de