Aufgaben Betreuungsbehörde
- Allgemeine Informationen und Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts
- Allgemeine Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Unterstützung des Betreuungsgerichts in Betreuungsverfahren, Vorschlag geeigneter Betreuungspersonen
- Beratung von Angehörigen, die eine Betreuung übernehmen möchten oder bereits führen
- Gewinnung, Unterstützung und Registrierung von Berufsbetreuern
- Führung von Behördenbetreuungen
Vorsorgevollmacht
Heute schon an morgen denken, Vorsorgevollmacht erteilen und wichtige Entscheidungen in vertrauenswürdige Hände legen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, welches einer oder mehreren Vertrauenspersonen erteilt werden kann. Voraussetzung ist die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit der ausstellenden Person (Vollmachtgeber). Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht vom Vollmachtgeber handschriftlich unterschrieben ist. Die bevollmächtigte Person (Vollmachtnehmer) kann dann im Bedarfsfall in rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
Broschüre Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung(pdf 2 MB)
Was ist der Vorteil einer Beglaubigung?
Durch die öffentliche Beglaubigung kann die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht erhöht werden. Eine solche Unterschriftsbeglaubigung ist bei den örtlichen Betreuungsbehörden gegen eine geringe Gebühr möglich. Alternativ kann die öffentliche Beglaubigung auch von einer Notarin oder einem Notar durchgeführt werden. Für mehr Rechtssicherheit empfiehlt es sich eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen. Ergänzend kann eine Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Gebühr registriert werden. Nähere Informationen finden Sie online
Welche Vordrucke können für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht genutzt werden?
Es gibt zahlreiche Formulare, die für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung stehen. Zu empfehlen sind die Formulare des Bundesministeriums der Justiz
. Diese stehen auch in mehreren Sprachen zur Verfügung und können im Internet heruntergeladen werden. Auf Anfrage erhalten Sie diese Formulare auch bei der Betreuungsbehörde.
Formular Vorsorgevollmacht Deutsch(pdf 201 KB) Formular Vorsorgevollmacht Deutsch/Arabisch(pdf 309 KB) Formular Vorsorgevollmacht Deutsch/Englisch(pdf 370 KB) Formular Vorsorgevollmacht Deutsch/Französisch(pdf 369 KB) Formular Vorsorgevollmacht Deutsch/Italienisch(pdf 356 KB) Formular Vorsorgevollmacht Deutsch/Russisch(pdf 423 KB) Formular Vorsorgevollmacht Deutsch/Türkisch(pdf 362 KB) Formular Vorsorgevollmacht Deutsch/Ukrainisch(pdf 487 KB) Ehegattenvertretungsrecht
Heute schon an morgen denken, Vorsorgevollmacht erteilen und wichtige Entscheidungen in vertrauenswürdige Hände legen.
Kann einer der Ehegatten aufgrund einer akuten Krankheitssituation keine Entscheidungen für sich treffen, darf der gesunde Ehegatte automatisch nach dem Ehegattenvertretungsrecht ausschließlich gesundheitsrelevante Dinge klären und das auch nur in den ersten sechs Monaten. Deshalb ist es wichtig, auch wenn man verheiratet ist, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen und Personen im vertrauten Kreis zu Entscheidungen im Ernstfall zu befähigen. Alle Informationen rund um die Vorsorgevollmacht finden Sie etwas weiter oben auf der Seite unter dem Reiter Vorsorgevollmacht.
Rechtliche Betreuung
Wurde keine Vorsorge getroffen, kann Menschen mit Unterstützungsbedarf unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtliche Betreuungsperson zur Seite gestellt werden.
Wann ist eine rechtliche Betreuung erforderlich?
Können volljährige Personen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig regeln, kann unter gewissen Voraussetzungen eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die vom Amtsgericht bestellte Betreuungsperson wird für einen individuell festgelegten Aufgabenkreis bestellt und hat die Wünsche, Interessen und Möglichkeiten der betroffenen Person bei der Betreuungsführung zu berücksichtigen.
Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn ein konkreter Handlungsbedarf besteht und keine anderen Hilfen oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen. Andere Hilfen können beispielsweise die Unterstützung von Freundinnen und Freunden, Familienangehörigen oder verfügbaren Beratungsstellen sein. Eine umfassend erteilte wirksame Vorsorgevollmacht macht im Regelfall eine rechtliche Betreuung ebenfalls entbehrlich. Alle Informationen rund um die Vorsorgevollmacht finden Sie etwas weiter oben auf der Seite unter dem Reiter Vorsorgevollmacht.
Was sind die Aufgaben einer Berufsbetreuerin oder eines Berufsbetreuers?
Als berufliche Betreuungsperson steht man Menschen in schwierigen Lebenssituationen zur Seite und bietet Unterstützung, wenn diese am dringendsten benötigt wird. Jeder Arbeitstag ist anders und bringt neue Herausforderungen mit sich. Nach dem Grundsatz Unterstützung vor Vertretung steht die Selbstbestimmung der betroffenen Personen im Fokus. Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer unterstützt man die Betroffenen in den verschiedensten Entscheidungssituationen. Häufig zu regelnde Angelegenheiten sind beispielsweise die Bearbeitung der Post, die Antragstellung bei Behörden oder die Verwaltung von Vermögen oder Schulden.
Berufsbetreuer - Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft?
SWR Doku
Welche Anforderungen werden an berufliche Betreuungspersonen gestellt?
Seit dem 01.01.2023 gibt es deutschlandweit einheitliche Zugangsvoraussetzungen für berufliche Betreuungspersonen. In einem Registrierungsverfahren wird die fachliche und persönliche Eignung von der zuständigen Betreuungsbehörde überprüft.
Zusätzlich zu den im Gesetz vorgeschriebenen Anforderungen sollte man als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer offen für verschiedenste Lebenskonzepte der zu betreuenden Personen sein und Freude am Umgang mit Menschen haben. Auch eine ausgeprägte Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit und die Fähigkeit sich abgrenzen zu können sind sicherlich vorteilhaft. Außerdem ist die Bereitschaft erforderlich, in einer Selbstständigkeit beruflich tätig zu sein.
Wie läuft das Registrierungsverfahren ab?
Der Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer ist schriftlich bei der zuständigen Stammbehörde zu stellen. Die Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn ist zuständige Stammbehörde, wenn sich der Geschäftssitz im Stadtgebiet Heilbronn befindet, errichtet werden soll oder alternativ der Wohnsitz im Stadtgebiet Heilbronn liegt.
Die Registrierungsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen finden sich in den §§ 23, 24 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Hierüber informieren wir im Detail in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Melden Sie sich hierfür gerne bei Frau Beck unter 07131/ 56-2141, bei Frau Schulz-Konnerth unter 07131/56-4397 oder unter betreuungsbehoerde@heilbronn.de
Darüber hinaus nach Vereinbarung.