- Installation, Instandhaltung und Wartung gebäudetechnischer Systeme und -anlagen
- Durchführung von Prüfungen an technischen Anlagen nach Vorgaben
- Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Sicherheit technischer Anlagen
- Feststellung von Mängeln und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von Anlagen und Systemen
- Dokumentation / Protokollierung der durchgeführten Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten