Arbeitsort: Beginn: Wochenstunden: Dauer: Eingruppierung:
LK Harburg 01.09.2023 38,5 31.08.2025 SuE 7 -8a (je nach
Qualifikation)
Fachkraft für Arbeits-und Berufsförderung Berufsbildungsbereich (w/m/d)
Ihre Aufgaben Ihr Profil
Gestaltung der Arbeitsplätze von Teilnehmerinnen Heilerziehungspflegerin, Ergotherapeutin,
unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse Arbeitspädagogin, Facharbeiter*in/Geselle/Gesellin
-
Förderung der Leistungsfähigkeit und der (Handwerk), kaufm. Ausbildung oder vergleichbar
Persönlichkeitsentwicklung der Bildungsteilnehmer* -
Sonderpäd. Zusatzausbildung und/oder Ausbildung zur
Begleitung der Bildungsteilnehmerinnen bei der Fachkraft für Arbeits-und Berufsförderung gewünscht
Ermittlung des geeigneten Lernortes -
Teamorientierte, selbstständige, verantwortliche
-
Zielentwicklung und Fortschreibung Arbeitsweise
Unterstützung und aktive Hilfe bei grundpflegerischen Organisationstalent und Vorerfahrung in der
Maßnahmen Bildungsarbeit mit Menschen mit Behinderung
Ihre Vorteile -
Kenntnisse MS Office und Bundesteilhabegesetz
-
abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem
-
Führerschein Klasse B+ Bereitschaft zur Nutzung des
kompetenten Team eigenen PKW -
vielseitige und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
-
Arb.med. Vorsorgeuntersuchung für Fahrertätigkeit
-
Betriebliche Altersversorge erforderlich
-
Vergütung in Anlehnung an TVöD mit weiteren
Zusatzleistungen -
regelmäßige Arbeitszeit in Vollzeit 38,5 Stunden
-
Jahressonderzahlung
-
30 Urlaubstage
- 24.12./31.12. frei
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Jobrad
Bewerber*innen mit Behinderung werden ausdrücklich gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per:
E-Mail (bevorzugt): Post:
Lebenshilfe Lüneburg-Harburg
bewerbung@lhlh.org gemeinnützige GmbH
(zusammengefasst in einer pdf-Datei) Vrestorfer Weg 1
21339 Lüneburg
Bei inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Lentz unter der Telefonnr. (04182) 200857.
Bitte geben Sie unsere interne Ausschreibungsnummer 120-2023 an.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden digitalisiert in einer elektronischen Bewerberdatei abgespeichert und erst zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dieses bitte mit. Im Rahmen des Auswahlverfahrens entstandene Reisekosten werden nicht erstattet.