Leitung der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal (w/m/d)
29.11.2024
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Beim Polizeipräsidium Einsatz ist zum 01.01.2025 der Dienstposten der
Leitung der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal (w/m/d)
mit einer Beamtin/einem Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes zu besetzen.
Das Polizeipräsidium Einsatz ist eine dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen unmittelbar nachgeordnete Dienststelle des Polizeivollzugsdienstes gem. § 115 PolG. Die Aufgaben des Polizeipräsidiums Einsatz ergeben sich aus § 116 PolG i. V. m. § 23 DVO PolG. Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Einsatz ist gem. § 121 PolG das Landesgebiet.
Das Polizeipräsidium Einsatz ist der zentrale Dienstleister bei allen einsatzunterstützenden Maßnahmen der Polizei Baden-Württemberg und trägt damit wesentlich zur qualifizierten Gewährleistung der polizeilichen Aufgabenerfüllung bei.
Die Leitung der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal übt die Dienst- und die Fachaufsicht über die nachgeordneten Organisationseinheiten der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal aus. Ihr obliegt die Leitung, Steuerung und Koordinierung der nachgeordneten Organisationseinheiten. Sie trägt die Personalverantwortung für die Beschäftigten der Organisationseinheit.
Als Leitung der Bereitschaftspolizeidirektion Bruchsal vertritt sie den Dienstbereich im Innen- und Außenverhältnis, hier insbesondere in der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, benachbarten Behörden, Institutionen und Organisationen im Rahmen des zugewiesenen Aufgabenbereichs.
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 16 bewertet.
Bewerben können sich aus Gründen der Personalentwicklung ausschließlich Beamtinnen und Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg der Besoldungsgruppe A 15, die über folgende Berufserfahrung im höheren Polizeivollzugsdienst verfügen:
- Wahrnehmung von mindestens zwei Führungsfunktionen des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Dienststelle oder Einrichtung der Polizei des Landes, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A15 bewertet gewesen ist, oder
- Wahrnehmung mindestens einer Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer Dienststelle oder Einrichtung der Polizei des Landes und einer Funktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einem Ministerium, von denen wenigstens eine nach Besoldungsgruppe A15 bewertet gewesen ist.
Von Vorteil sind
- einschlägige Einsatz- und Projekterfahrungen in operativen und strategischen polizeilichen Themenfeldern sowie
- eine hohe Sozialkompetenz.
Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach A 16 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.
Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf unserer Homepage.
Interessentinnen und Interessenten können sich bis 13.12.2024 per E-Mail an LPP.33.hPVD@im.bwl.de mit dem Betreff "Kennziffer 107-2024" beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Abteilung 3 - Referat 33 -, bewerben.
Ansprechpersonen sind die Leiterin des Referats 33, Frau Ströbele, Tel. 0711/231-5334 und Frau Faßmann, Tel. 0711/231-3915.
Bewerbungsfrist: 13.12.2024