- Verantwortung für eine qualitativ hochwertige Erziehung, Bildung und Betreuung der Hortkinder
- Anleitung und Unterstützung der Kinder bei der Planarbeit
- Kooperative Zusammenarbeit mit der Schule
- Pädagogische Führung der offenen Freizeitangebote
- Vor- und Nachbereitung von Festen, Wanderungen, Fahrten, Theater- und Museumsbesuchen u.ä.
- Leitung von Interessen- und Arbeitsgemeinschaften
- Aktive Teilnahme und oder Planung und Umsetzung von Elternabenden (Elternbildung)
- Umsetzung und Ausrichtung der pädagogischen Arbeit am sächsischen Bildungsplan.
- Dokumentation der Bildungs- und Erziehungsarbeit, sowie Kommunikation dieser an die Eltern
- Entwicklungsdokumentation (unter Nutzung der Entwicklungsbögen/Lerngeschichtenvorlagen etc.)
- Mitwirkung in Gremien und Arbeits,- sowie Projektgruppen nach dem Delegationsprinzip
- Umsetzung der erarbeiteten und vereinbarten Qualitätsstandards
- Betreuung und Anleitung von PraktikantenInnen, AbsolventenInnen sowie FSJ, FöJ, Bufdis
- Umsetzung der Hortkonzeption
- Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes
- Im Rahmen der Öffnungs- und Betreuungszeit (gesonderte Regelungen bei Klassenfahrten sowie Stellenspezifische Abmachungen beachten) stellt der/die ArbeitnehmerIn seine/ihre Kenntnisse, Fähigkeiten der Arbeit dem Arbeitgeber und damit verbundenen Prozessen uneingeschränkt zur Verfügung
Verantwortungsbereiche:
- Selbstständige organisatorische und fachliche Umsetzung der Konzeption und vertraglichen Vereinbarungen in Bezug auf die Hortgruppe
- Planung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Gruppe Sächs. Kita Gesetz, Sächs. Bildungsplan
- konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote und Leistungen
Befugnisse:
- eigenständige Arbeitsorganisation im Rahmen der Vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeiten (insbesondere der Vor- und Nachbereitungszeiten) des geltenden Dienstplanes
- Eigenständige Anleitung von Praktikanten
Erforderliche Ausbildung:
- i.d.R. dreijährige Ausbildung zur Erzieherin, oder Qualifikationsverordnung Sachsen oder höhere adäquate Ausbildung
Erforderliche Fachkenntnisse:
- rechtliche Kenntnisse (insbesondere SGB VIII und SächsKitaG, Aufsichtspflicht)
- Didaktik und Methodik im Bereich Elementarpädagogik und Religionspädagogik
- entwicklungspsychologische Kenntnisse