Diese fallen nicht unter §34a GeWo, weshalb zunächst keine Qualifikation außer einem Führerschein gebraucht wird.
Bei entsprechender Motivation werden jedoch erweiterte Qualifikationen bezahlt.
Die Fahrten finden meistens in der Spätschicht (ab 15/16 Uhr) statt und können vom Mitarbeiter selbst eingeteilt werden.