Befristeter Vertrag bis längstens 31.10.2025, Vollzeit 39 Stunden/Woche,unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit einschließlich Arbeit an Wochenenden und Feiertagen. Die Stelle ist als A(H)1-3 mit einem Gehalt von 2.540,81 € brutto pro Monat bei 39 Stunden/Woche eingruppiert.
Schichtbereitschaft. Die Truppenküche ist 24 Stunden täglich geöffnet, daher Schichtbereitschaft erforderlich auch am Wochenende sowie an Feiertagen.
**Ihre Aufgaben:** Übernahme verschiedener Aufgaben im Bereich der Truppenküche, überwiegend im Kassenbereich. Dazu zählen u.a.Entgegennahme und Prüfung von Bargeld, Bedienung der elektronischen Registrierkasse, Überprüfung der Menüpreise und Preise für jeden Artikel, Prüfung, Dokumentation und Vervollständigung verschiedenener Formulare und Zählung und Prüfung der Bareinnahmen sowie Kontrolle der erforderlichen Formulare.
**Ihr Profil**
Grundkenntnisse der englischen Sprache, Bewerber muss in der Lage sein, einfache Gespräche in englischer Sprache zu führen, sowie Kenntnisse des fachspezifischen, englischen Vokabulars haben
- Kenntnis der amerikanischen Währung
- Gelegentliches Heben und Tragen schwerer Gegenstände mit einem Gewicht von bis zu 23 kg (50 Pfund) erforderlich
- Muss die erforderlichen Schulungen zum Umgang mit Lebensmitteln erfolgreich absolvieren.
**Ihre Benefits:** 6 Wochen Jahresurlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Betriebliche Altersvorsorge sowie weitere Sonderleistungen, z.B. umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten, Leistungsprämien, gute interne Aufstiegsmöglichkeiten, eine vorhandene Betriebsvereinbarung für zusätzliche Freizeit und kostenfreie Nutzung des Fitnessbereichs. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht und der Tarifvertrag der Stationierungsstreitfkräfte (TV AL II) findet Anwendung.
Die aufgeführte Position ist grundsätzlich auch für schwerbehinderte Menschen geeignet.
**Anmerkungen:**
Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
Ohne die entsprechenden Zeugnisse kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerber/-innen, die ausländische Schulabschlüsse und/oder ausländische Diplome vorlegen, müssen ein Anerkennungsschreiben der ausländischen Schulbildung von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem er/sie wohnt, einreichen.