Ihre Aufgaben
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Sie führen im überwiegenden Umfang psychotherapeutische Einzelgespräche und Gruppen durch
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In Ihren Aufgabenbereich fällt das Initiieren und Auswerten von psychotherapeutischer Diagnostik
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Sie erstellen psychotherapeutische Befunde für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
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Des Weiteren sind Sie verantwortlich für die Anleitung und Supervision der Psychologinnen beziehungsweise Psychotherapeutinnen in Ausbildung
Ihr Profil
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Sie verfügen über ein mit einem Diplom oder gleichwertigem Master abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie und
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Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeutin
Wir bieten Ihnen
Das Reha-Zentrum Seehof behandelt täglich 210 Rehabilitand*innen mit psychosomatischen und kardiologischen Erkrankungen. Unsere Klinik liegt in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, angrenzend südlich am Stadtrand von Berlin. einer Region mit herausragenden medizinischen Einrichtungen sowie landschaftlich reizvoller Umgebung, mit guten Verkehrsanbindungen an das Brandenburger Tor und Potsdam sowie großen kulturellen Angeboten und attraktiven Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten. Die Klinik ist führend an der Entwicklung neuer Rehakonzepte, wie Psychokardiologie, medizinisch beruflich orientierter Rehabilitation oder Rehabilitation des Post-COVID-Syndroms beteiligt.,
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Eine unbefristete Stelle in Teilzeit mit 75%
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Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
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Jahressonderzahlung
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30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5 Tage Woche
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Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
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Unterstützung und Förderung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
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Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung und dem Betriebssport, Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. § 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt. Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte. Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen.