Folgende Aufgaben gehören zu dem Aufgabenbereich: Wohngeld - Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Entscheidung über einen Leistungsanspruch nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) - Erledigung aller Aufgaben im Rahmen der Wohngeldsachbearbeitung, insbesondere Beratung, Bearbeitung von Erst- und Wiederholungsanträgen und Neuberechnungen - Prüfung der Wohngeldfälle nach dem Vier-Augen-Prinzip
- Bearbeitung der Rechenlaufdateien
Grundsicherung - Antragsbearbeitung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Schwerpunkt 3. und 4. Kapitel - Beratung hilfesuchender Menschen, Angehöriger oder Betreuungspersonen (persönlich und telefonisch) - Durchführung von Nachrangprüfungen bzw. Feststellung vorrangiger Ansprüche
- Vorprüfung von Widersprüchen
- Feststellung von Rückforderungsansprüchen
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder alternativ abgeschlossener Verwaltungslehrgang I oder vergleichbare Qualifikation - Service- und Dienstleistungsorientierung, sicheres und freundliches Auftreten
- Lernfähigkeit und Leistungsbereitschaft
- gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit und Genauigkeit
- Offenheit und aktive Mitgestaltung von Veränderungen
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung