Gesetze zum Sonderurlaub: Hochzeit, Todesfall, Geburt, Krankheit

Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub haben Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, Sonderurlaub von ihrer Arbeitgeberin zu erhalten. Unter welchen Umständen darfst du überhaupt Sonderurlaub nehmen? Fallen Hochzeiten, Trauerfälle und plötzliche Krankheitsfälle darunter? Wir erklären dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du achten musst.

Frisch verheiratetes Paar mit Sektgläsern
© jason-briscoe/unsplash

In aller Kürze

  • Sonderurlaub = zusätzlicher Urlaub in Ausnahmefällen.

  • Häufig ist der Sonderurlaub über einen Tarifvertrag geregelt.

  • Je länger du in einem Betrieb beschäftigt bist, desto mehr Anspruch hast du auf Sonderurlaub.

Wann spricht man von Sonderurlaub?

Im Laufe des Lebens gibt es schöne, aber auch traurige oder erschütternde Situationen, die dein Privat- und Arbeitsleben durcheinander wirbeln. Schwierig wird es, wenn du dann noch hochkonzentriert Leistungen in entsprechender Qualität abliefern musst. Der Sonderurlaub bietet in solchen Momenten eine Verschnaufpause. Viele Arbeitnehmer denken, dass während des Sonderurlaubs trotzdem weiter Gehalt gezahlt wird. Allerdings ist der Sonderurlaub keine Art von Erholungsurlaub nach §§ 1, 11 BUrlG. Anders als beim Erholungsurlaub, bekommt man während des Sonderurlaubs nur Geld, wenn es einen Anspruch darauf gibt. Der Gesetzestext nennt keine expliziten Gründe, daher orientieren sich die meisten Arbeitgeberinnen am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wann darf ich Sonderurlaub beantragen?

Bei folgenden Ereignissen gibt es meistens zusätzlichen Urlaub:

  • Geburt eines Kindes
  • Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners
  • aus betrieblichen Gründen erforderlicher Umzug
  • 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum
  • bei schwerer Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen
  • bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren
  • zwingende ärztliche Behandlung


Häufig wird von Arbeitgebern auch Sonderurlaub bei Hochzeiten gewährt. Manchmal gibt es auch bei der Trauung von engen Verwandten einen Tag Extra-Urlaub.

Die meisten Arbeitnehmerinnen wissen, dass es Sonderurlaub bei einem Todesfall gibt. Ein Sterbefall ist jedoch nur dann relevant, wenn ein nahes Familienmitglied verstirbt, also jemand mit dem eine Verwandtschaft 1. Grades bestand. Wie lange du zusätzlichen Urlaub bei einem Todesfall bekommst, ist davon abhängig, wie lange du bereits im Unternehmen arbeitest und wie verständnisvoll dein Arbeitgeber ist.

Tipp:

Sprich mit deinem Chef offen darüber und informiere dich auch, ob es einen Tarifvertrag gibt. In solch einem Fall ist konkret vorgeschrieben, wie der Sonderurlaub bei einem Todesfall geregelt ist.

Gut zu wissen:

Je länger du im Betrieb beschäftigt bist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, Sonderurlaub zu bekommen. Es gibt weitere Sonderfälle, an denen du eine Freistellung beantragen kannst:

  1. Zur Stellensuche: Kommt es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, kannst du nach § 629 BGB eine bezahlte Freistellung verlangen.
  2. Aus religiösen Gründen: Anspruch auf Sonderurlaub besteht auch, wenn du an religiösen Feierlichkeiten wie einer Taufe, Konfirmation oder Kommunion teilnehmen möchtest.
  3. Zur Kinderbetreuung: Hier besteht ein Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung.
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