Flirten am Arbeitsplatz – Heikel aber spannend

Ein kleiner Flirt beim Kaffee holen oder im Pausenraum versüßt den täglichen Gang ins Büro und kann genauso gut alles wie nichts bedeuten. Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn Flirten am Arbeitsplatz ist eine heikle Angelegenheit, die auch mal schiefgehen kann. Damit dein Flirtversuch zum Top und nicht zum Flop wird, haben wir hier alles Wichtige für dich zusammengefasst.

Gärtnerkollegen flirten bei der Arbeit
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In aller Kürze

  • Flirten und Beziehungen am Arbeitsplatz sind in der Regel erlaubt und private Angelegenheiten.
  • Deine Führungskraft oder vergebene Kollegen sind tabu.
  • Gute Gelegenheiten: Firmenfeiern, Kaffeepausen, im Pausenraum.
  • Mache dir bereits vorher klar, was du willst und was mögliche Konsequenzen sind.
  • Nein heißt nein – Zum flirten gehören immer zwei.

Liebe am Arbeitsplatz – Absolutes Tabu oder schon okay?

Du hast ein Auge auf jemanden in deiner Kollegschaft geworfen, bist dir aber nicht sicher ob Flirten oder Beziehungen an deinem Arbeitsplatz okay sind?

Kein Grund zur Sorge. Auch wenn Beziehungen in der Belegschaft ungerne gesehen sind – zwischenmenschliche Beziehungen sind arbeitsrechtlich gesehen allein deine Angelegenheit und dein Arbeitgeber hält sich im besten Fall raus. Kommt es jedoch zu einer Verletzung deiner arbeitsrechtlichen Pflicht, etwa weil ihr beide euch außerhalb der Pausen und während eurer Arbeitszeit trefft, kann dir eine Abmahnung drohen oder ihr werdet auseinander versetzt. Solange du durch deine Flirtversuche, deine Arbeitsleistung und Produktivität nicht vernachlässigst, stehen kleinen Turteleien oder der großen Liebe nichts im Weg.

Laut einer Online-Umfrage war im Schnitt jede 3. befragte Person schon einmal am Arbeitsplatz verliebt.
Quelle: Statista

Deine Beziehung am Arbeitsplatz wird vom Grundgesetz gedeckt, denn laut Artikel 2 Absatz 1 hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Und dazu gehören natürlich auch Flirts am Arbeitsplatz oder eine Beziehung.

“Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.”

Ein Beispiel

Im Jahr 2005 urteilte das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht, in einem Fall des US-Handelskonzern Wal-Mart in Deutschland, dass sich der Arbeitgeber nicht in das Privat- und Liebesleben der Beschäftigten einmischen darf. Hier wurde sich ebenfalls auf Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes bezogen.

Wirst du wirklich angeflirtet?

Nett gemeinter Spruch oder ernstzunehmender Annäherungsversuch? Es ist schwer zu unterscheiden, ob jemand einfach nur sehr nett zu dir ist oder ob sich mehr dahinter verbirgt. Damit es nicht zu Falscheinschätzungen und unangenehmen Situationen kommt, haben wir ein paar Anzeichen für dich zusammengefasst.

Kollegen flirten miteinander
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So flirten Männer am Arbeitsplatz

  • Im Arbeitsalltag tut er dir häufiger einen aufmerksamen Gefallen und bringt dir zum Beispiel einen Kaffee vorbei.
  • Er möchte dich beeindrucken und betont in Gesprächen gerne sein Wissen.
  • In der Mittagspause setzt er sich zu dir oder schließt sich deiner Lunchgruppe an.
  • Durch Fangfragen versucht er herauszufinden, ob du noch Single bist.

So flirten Frauen am Arbeitsplatz

  • Sie sucht häufig das Gespräch zu dir und redet nicht nur über Berufliches.
  • Sobald andere Kollegen abgelenkt sind, stellt sie intensiven Blickkontakt her.
  • Sie schwirrt öfter als sonst in deiner Abteilung herum, auch wenn das Umwege für sie bedeutet.
  • Deine Meinung ist ihr wichtig, auch wenn es inhaltlich keine Verbindung zu deinen Projekten gibt.

So flirtest du erfolgreich

Ein kleiner Flirt am Rande ist sehr verlockend, kann aber auch mächtig nach hinten losgehen. Damit das nicht passiert haben wir hier für dich zusammengefasst, was beim Flirten gut ankommt und was du lieber lässt.

Das kommt gut an:

  • Forsche nach! – Bevor du flirtest was das Zeug hält: Halte Ausschau nach Hinweisen, die dir sagen, dass dein Objekt der Begierde auch wirklich noch zu haben ist.
  • Diskretion – Bleibe bei kleinen Signalen, die nicht alle direkt mitbekommen. Sonst kommt es zu Getuschel im Flurfunk!
  • Ehrlichkeit – Fange nur an zu flirten, wenn du es wirklich ernst meinst und nicht, um dir einen Vorteil zu verschaffen. Bei deinem Flirt geht es um die andere Person und nicht um deinen Vorteil.
  • Bleibe professionell – Besonders in Konferenzen oder Seminaren sollte geturtel draußen bleiben.

Das lässt du lieber:

  • Geschäftliche Kommunikationswege – Einmal nicht aufgepasst und schnell geht die Flirt-Nachricht an die falsche Person.
  • Aufdringlichkeit – Zu einem Flirt gehören immer zwei Personen. Kommt nichts zurück oder wirst du gebeten aufzuhören, akzeptiere es!
  • Übermäßiger Eifer – Jeden Morgen vor dem Eingang oder Aufzug auf die auserkorene Person warten ist nicht aufmerksam, sondern grenzt an Stalking.
  • Diese Flirtpartner sind tabu: Deine Führungskraft und vergebene Kollegen.

Hier lässt es sich besonders gut flirten

Eine lockere Atmosphäre und das ein oder andere Bier erleichtern dir das Flirten. Doch aufgepasst: Bloß nicht zu tief ins Glas schauen, sonst kann es peinlich enden!
Während ihr beide im Pausenraum eine Verschnaufpause einlegt, bleibt Zeit für ungezwungene Gespräche.
Wenn ihr euch zufällig beim Kaffee holen begegnet, nutze die Gelegenheit um ein wenig zu plaudern und vielleicht auch private Dinge zu erfahren.

Tipp: Merke dir, wie dein Flirtpartner den Kaffee am liebsten trinkt und bringe das nächste Mal direkt einen mit!

Das sind die Konsequenzen

Überlege dir, bevor du anfängst zu flirten, was du willst und denke auch über mögliche Konsequenzen nach. Was passiert zum Beispiel, wenn der Flirt vorbei ist oder ihr euch nach einer Beziehung sogar trennt?

Dein Flirtpartner flirtet nicht mehr zurück?

Ein intensiver Blick der plötzlich nicht mehr erwidert wird. Dein Flirt steht vor dem Aus und nun weißt du nicht mehr weiter.

Der einfachste Tipp: Finde dich damit ab und ziehe weiter. Solange ihr keine Zärtlichkeiten oder intimen Gedanken ausgetauscht habt, hast du keinen Grund dir allzu viele Sorgen zu machen. Vielleicht hat dein Gegenüber jemanden außerhalb des Arbeitsplatzes kennengelernt und ist jetzt schlichtweg nicht mehr in Flirtlaune.

Kollegen auf einer Sommerfeier
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Aus dem Flirt wurde Ernst und nun ist es vorbei?

“Und sie lebten glücklich bis ans Ende ihrer Tage” – So heißt es in den meisten Märchen. Doch Märchen entsprechen leider nicht dem wahren Leben und dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit, dass die aus dem Flirt entstandene Beziehung irgendwann endet, relativ hoch.

Auch wenn du dir noch nicht sicher bist, ob aus dem Flirt wirklich Liebe wird, ist es wichtig, dass du dir über mögliche Konsequenzen nach dem Beziehungs-Aus bewusst bist.

  • Ein Jobwechsel. Trennungen oder fehlgeschlagene Flirtversuche führen zu Spannungen und führen im schlimmsten Fall dazu, dass einer von euch den Job wechseln muss.
  • Geheimnisse und Gedanken, die du im Privaten erzählt hast gleichen einer Zeitbombe. Wer weiß, ob sie im Streit oder einer angespannten Situation nicht gegen dich verwendet werden.
  • Wenn eure Beziehung oder Affäre öffentlich war, sorgt ein Ende für ganz schön viel Flurfunk. Egal ob du deinen Ex-Flirt im Job unterstützt oder kritisierst – es wird getuschelt.

3 Tipps für die Zeit danach

Ist der intensive Flirt oder gar die Beziehung vorbei, steht dir eine eher weniger schöne Zeit bevor. Natürlich wünschst du dir, deinen Ex-Flirt nicht jeden Tag sehen zu müssen. Doch im Arbeitsalltag lässt sich das leider nicht vermeiden.

Nimm dir ein paar Tage frei oder buche dir einen schönen Urlaub, um auf andere Gedanken zu kommen. Das bedeutet Ablenkung für dich und gleichzeitig lauft ihr einander nicht über den Weg.
Das Aus eines Flirts oder einer Beziehung ist meist sehr emotional und Streitigkeiten sind normal. Achte darauf, dass davon am Arbeitsplatz jedoch niemand etwas mitbekommt.
Falls keiner von euch in Betracht zieht, den Job zu wechseln, werdet ihr weiterhin zusammenarbeiten und euch täglich sehen. Sprecht miteinander und legt Regeln für eine gute Zusammenarbeit fest.

Akzeptiere jedes “Nein”

Bei Flirtereien am Arbeitsplatz, doch auch überall sonst, ist besonders der respektvolle Umgang miteinander wichtig. Wer Grenzen überschreitet, wird dementsprechend bestraft. Je nach Härte kann es sich hierbei um eine Abmahnung, eine außerordentliche Kündigung oder bis hin zu Geld- oder Gefängnisstrafen handeln.

Das lässt sich ganz einfach vermeiden. Sexuelle Anspielungen und das Fragen nach nächtlichen Aktivitäten haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Diese Themen bedürfen einer größeren Vertrautheit als der unter Kollegen.

Daran erkennst du sexuelle Belästigung:

  • Erniedrigung: Es werden anzügliche oder sexistische Bemerkungen über dein Äußeres gemacht.
  • Einseitigkeit: Du erwiderst keine Flirt-versuche, dein Gegenüber flirtet jedoch ohne Skrupel weiter.
  • Unerwünschtheit: Du sagst klipp und klar “Nein”, doch das wird nicht akzeptiert.
  • Grenzüberschreitung: Zum Beispiel Berührungen wie streicheln oder kneifen.
  • Versprechen beruflicher Vorteile bei sexuel­lem Entgegenkommen: “Wenn du mit mir ausgehst, wirst du mit in unser neuestes Projekt einbezogen.”
  • Androhen beruflicher Nachteile bei Verwei­gerung: “Wenn du nicht mit mir ausgehst, wirst du bei unserem neuesten Projekt ausgeschlossen.”

Legst du beispielsweise deinen Arm ungefragt, um jemanden aus deiner Belegschaft und die Person ist nicht damit einverstanden, droht eine Abmahnung.


Flirten im Büro – ja oder nein?

Ein paar Flirtereien hier und da am Arbeitsplatz lockern deinen Arbeitsalltag auf und machen ihn spannender. Doch nur unter der Voraussetzung, dass du dich an genannte Verhaltenstipps hältst und die Grenzen anderer respektierst. Also flirte drauf los und wer weiß, vielleicht wird aus der kleinen Flirterei sogar die große Liebe.

Hinweise:

1. Alle Berufsfelder und -bezeichnungen schließen, unabhängig von ihrer konkreten Benennung, Personen jeden Geschlechts ein.

2. Wir machen außerdem darauf aufmerksam, dass unser Web-Angebot lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf deine spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.