Teilzeit – Familie, Urlaub, Rente

Die Vereinbarkeit von Karriere und Familie ist für Berufstätige oft schwierig. Ein guter Kompromiss kann hierbei die Teilzeitarbeit sein. So kann unter der Woche mehr Zeit außerhalb des Büros verbracht werden. Hier erfährst du, was genau Teilzeitarbeit bedeutet, wie der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung aussieht und was ansonsten zu beachten ist.

Illustration Teilzeit

In aller Kürze

  • Feste Arbeitszeiten oder flexible Arbeitspläne
  • Arbeitnehmer:innen in Teilzeit arbeiten in der Regel 10 Stunden/ Woche und mind. 3 Stunden/ Einsatz.
  • Es besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub
  • Im Vergleich zur Vollzeit: Geringere Anzahl der Arbeitstage samt Arbeitsumfang
  • Vorteil: mehr Zeit für andere Beschäftigungen und steuerliche Vorteile
  • Nachteil: höhere Lohnnebenkosten und ggf. höhere Kosten für Weiterbildungen

Umfang von Teilzeit

Bei dem zeitlichen Umfang der Teilzeitarbeit wird zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeit unterschieden:

1. Bei einer vollzeitnahen Teilzeit beträgt die wöchentlich durchschnittliche Arbeitszeit 30 Stunden.

2. Eine vollzeitferne Teilzeit ist z.B. eine Halbtagsarbeit und stellt das wohl bekannteste Teilzeitarbeitmodell dar:
Der Arbeitnehmer führt dabei meist die Hälfte der Vollarbeitszeit (40 Stunden) aus und erledigt diese an 5 Tagen in der Woche, am Vor- oder Nachmittag. Die Stelle sollte dabei ein reduziertes Arbeitsaufkommen vorweisen. Ist dies nicht der Fall ist, wird die Arbeit auf 2 Halbtagskräfte aufgeteilt.

Anspruch auf Teilzeit

Ein Anspruch auf befristete Teilzeit hast du zum Beispiel bei Beantragung von Elternzeit (nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Menschen mit einer Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung eine verringerte Arbeitszeit notwendig ist (§ 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX). Sollen neue oder freie Stellen besetzt werden, sind (nach § 9 TzBfG) zunächst Arbeitnehmerinnen in Teilzeit zu berücksichtigen, falls sie den Wunsch nach Arbeitszeitverlängerung anstreben.

Unterschied zum Midijob

Ein Midijob ist ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis mit einem Entgelt zwischen 520,01 € und 2.000 € pro Monat. Midijobs sind nicht steuerfrei, der Arbeitnehmer muss Sozialversicherungsabgaben zahlen. Allerdings liegen die Beiträge unter den Angaben, die man in der Teilzeit bezahlen muss. Mit einem Teilzeitjob kann man dagegen einen höheren Verdienst anstreben.

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Von Vollzeit auf Teilzeit wechseln

Du möchtest in Teilzeit arbeiten? Dann ist es wichtig, dieses Vorhaben spätestens 3 Monate vorher bekannt zu geben

Dafür musst du einen schriftlichen Antrag stellen und beschrieben, wie du die Arbeitszeit einteilen willst. Bei Genehmigung der Teilzeit kannst du die Arbeitszeiten gemeinsam mit deinem Vorgesetzten besprechen. Allerdings gibt es keinen Anspruch darauf, wieder zur Vollzeit zurückzukehren. Es sei denn, es findet eine Vereinbarung im Sinne der Brückenteilzeit statt.

Seit 2019 ist es möglich im Rahmen der so genannten Brückenteilzeit eine zeitlich befristete Teilzeitarbeit zu vereinbaren. So besteht ein Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit.

  • Im Unternehmen sind mehr als 45 Personen beschäftigt
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
  • Die Arbeitszeit wird für einen bestimmten Zeitraum (1 bis 5 Jahre) verringert
  • Es müssen keine bestimmten Gründe genannt werden
  • Antragstellung: mind. 3 Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung in Textform
  • Beschäftigt eine Arbeitgeberin 46 - 200 Personen, muss er nur einem pro 15 Mitarbeitern die Brückenteilzeit gewähren

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Teilzeitangestellte bei den Aufstiegsmöglichkeiten, der Bezahlung oder Weiterbildungsangeboten nicht benachteiligt werden dürfen. Das ist besonders bei Verhandlungen wichtig zu wissen. Ein Recht auf die Beantragung von Teilzeit haben alle Arbeitnehmer, die seit mindestens einem halben Jahr in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Abgelehnt werden kann der Wunsch nach (Brücken-)Teilzeit aufgrund von "betrieblichen Gründen”, sollte dadurch z.B. der Arbeitsablauf gefährdet werden.

Sollte der Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt worde sein, kann ein erneuter Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in frühestens 2 Jahren gestellt werden.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmer:innen ist gesetzlich geregelt und jeder Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser Anspruch entsteht nach einem Monat in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis. Gesetzlich ist ein Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen festgelegt (zu den Werktagen gehört auch der Samstag). Das bedeutet, Arbeitnehmer:innen mit einer 5-Tage-Woche haben 20 Urlaubstage.

Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf die Arbeitstage und nicht auf die geleisteten Arbeitsstunden. Das bedeutet, dass ein:e Arbeitnehmer:in in Teilzeit, der:die trotz Teilzeit jeden Werktag arbeitet, den gleichen Urlaubsanspruch wie ein:e Arbeitnehmer:in in Vollzeit hat. Arbeitet eine Person in Teilzeit nicht an jedem Werktag der Woche, so reduziert sich der Mindesturlaub und wird auf die Anzahl der Arbeitstage umgerechnet.

Welche Veränderung ergibt sich bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit auf den Urlaubsanspruch?

Wechselst du während des Jahres von Voll- auf Teilzeit, wird der gesamte Urlaubsanspruch an die neue Anzahl der Arbeitstage angepasst. Es ist für aber Teilzeitbeschäftigte völlig unerheblich, wie viele Arbeitsstunden pro Tag in Teilzeit gearbeitet wird, von Bedeutung sind die Arbeitstage pro Woche.

Eine Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs:

Festgelegte Urlaubstage des Unternehmens für Vollzeit : Anzahl der Werktage der Firma x Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers = Urlaubsanspruch in Tagen

Kommt bei der Berechnung ein Bruchteil von Urlaubstagen raus, die mind. einen halben Tag ergeben, so können diese als auf volle Urlaubstage aufgerundet werden.

Beispiel: 24 : 5 x 3 = 14,4 → Anspruch auf 14 Urlaubstage

Wenn du allerdings nicht jede Woche gleich viele Arbeitstage hast, ist die Berechnung anders. Es wird der Durchschnitt der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für 1 Jahr berechnet.

Die Formel bei unregelmäßiger Teilzeitbeschäftigung lautet:

Vereinbarte Urlaubstage : Jahreswerktage der Firma x Anzahl der Tage, an denen im Kalenderjahr tatsächlich in Teilzeit gearbeitet wurde = Urlaubsanspruch in Tagen

Beispiel: 24 : 250 x 115 = 11,04 → Anspruch auf 11 Urlaubstage

Vorteile & Nachteile von Teilzeit

Vorteile

  • Mehr Zeit für andere Beschäftigungen wie Weiterbildung, Hobbys, die Familie oder den:die Partner:in
  • Flexible Einteilung des:der Arbeitnehmer:in (besonders bei Arbeit auf Abruf)
  • Steuerliche Vorteile, denn bei einem halben Bruttogehalt bleibt nach Abzügen mehr als ein halbes Nettogehalt übrig
  • Höhere Leistung der Mitarbeiter:innen: höhere Konzentration durch weniger Arbeitsstunden ohne Unterbrechungen und zwischendrin mehr Erholung
  • Erleichterten Einstieg zurück ins Arbeitsleben, beispielsweise nach einer Babypause
  • Die Möglichkeit, Familie und Beruf bestmöglich zu vereinen

Nachteile

  • Höhere Lohnnebenkosten und ggf. höhere Kosten für Weiterbildungen
  • Möglicherweise höherer Koordinationsaufwand mit dem Arbeitgeber
  • Ggf. Schwierigkeit mit verhältnismäßig kurzen Ankündigungsfristen
  • Erschwerte Aufstiegsmöglichkeiten
  • Bei einer unbefristeten Teilzeit hast du keinen Anspruch auf die Rückkehr zu einer Vollzeitstelle (Alternative: Brückenteilzeit)

Häufige Fragen schnell beantwortet:

Bei einer vollzeitnahen Teilzeit beträgt die wöchentlich durchschnittliche Arbeitszeit 30 Stunden. Bei einer vollzeitfernen Teilzeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit meist 20 Stunden.
Dabei ist entscheidend, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Da die Arbeitszeit zum Kernbereich des Arbeitsvertrages gehört, kann dein Arbeitgeber sie nicht einfach einseitig erhöhen. Zu einer solchen Änderung musst du zustimmen. Möchtest du das nicht, bleibt deinem Arbeitgeber nur die Kündigung.
Bei der Brückenteilzeit vereinbarst du als Arbeitnehmer:in mit deinem Arbeitgeber eine zeitlich befristete Teilzeitbeschäftigung. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit, kehrst du wieder zu deiner ursprünglichen Stundenanzahl zurück.

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