Seit der Einführung des Mindestlohns haben Praktikanten
Anrecht auf den Mindestlohn, der aktuell 12,00 € beträgt. Denn laut dem
Mindestlohngesetz (§ 22 Abs. 1 MiLoG) giltst du als Praktikant im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes (§ 26 BBiG) als Arbeitnehmer:in und wirst entsprechend bezahlt. Das passiert jedoch nur, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.
Beantworte die folgenden Fragen und finde heraus, ob du Anspruch auf Mindestlohn hast!
- Dauert dein Praktikum mindestens 3 Monate?
- Bist du über 18?
- Absolvierst du das Praktikum nicht als Pflichtpraktikum im Rahmen deiner Ausbildung?
Wenn du diese Fragen alle mit “Ja” beantwortet hast, hast du ein Anrecht auf den Mindestlohn!
Wenn du diese Fragen mit “Nein” beantwortet hast, ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet dir den Mindestlohn auszuzahlen. Viele Unternehmen zahlen dir als Pflichtpraktikant:in aus Kulanz dennoch ein kleines Gehalt.