Nebenjob – SchĂ¼ler, Azubis, Studenten und Berufstätige

Viele Menschen entscheiden sich fĂ¼r einen Nebenjob, um ihre Finanzen aufzubessern und berufliche Erfahrungen in gleich mehreren Bereichen zu sammeln. Auch ein neues soziales Umfeld kann ein Beweggrund sein. Erfahre hier, welche Regelungen SchĂ¼ler:innen, Studierende, Azubis und Berufstätige dabei nicht aus den Augen verlieren dĂ¼rfen.

Mann geht Gassi mit Hund

In aller KĂ¼rze

  • Im Nebenjob darf nicht bei der Konkurrenz oder während des Urlaubs gearbeitet werden.

  • Erwachsene dĂ¼rfen insgesamt 10 Stunden täglich an 6 Tagen pro Woche jobben.

  • Minderjährige dĂ¼rfen insgesamt 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche jobben.

  • Tätigkeiten, die wir parallel zum Hauptberuf ausfĂ¼hren, bezeichnen wir als Nebenjobs.

Grundsätzliches zum Nebenjob

Unter den Begriff Nebenjob fällt eine Zahl an Beschäftigungsformen. Minijobs, Midijobs und Werkstudenten-Jobs zählen zum Beispiel dazu.

Grundsätzlich gilt jede bezahlte Tätigkeit als Nebenjob, die du neben deinem Hauptberuf erledigst. Als Hauptberuf gilt neben der klassischen Vollzeitstelle auch die Ausbildung oder ein Studium. Wie in jedem anderen Beschäftigungsverhältnis auch ist es notwendig, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und ab einer bestimmten Verdienstgrenze Steuern zu zahlen. In der Regel ist dein Einkommen durch den Nebenjob kleiner und du arbeitest fĂ¼r ein Unternehmen, das nicht in direkter Konkurrenz mit deinem Hauptarbeitgeber, zum Beispiel dem Ausbildungsbetrieb, steht.

Wenn du parallel mehrere Jobs annimmst, ist es Pflicht, zwischen den Arbeitszeiten mindestens 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten. Es ist also nicht möglich, den ganzen Tag Ă¼ber im BĂ¼ro zu jobben und nachts Taxi zu fahren. Erwachsene dĂ¼rfen insgesamt 10 Stunden täglich an 6 Tagen pro Woche arbeiten, Minderjährige 8 Stunden an 5 Tagen. Dabei ist es ganz egal, ob deine Wochenstunden durch einen oder mehrere Jobs zusammenkommen; das HöchstmaĂŸ solltest du nicht Ă¼berschreiten. Die gesetzlichen Regelungen fĂ¼r einen Nebenjob hängen vor allem von deinem aktuellen Status und Alter ab. Nachfolgend findest du hilfreiche Infos Ă¼ber alle Beschäftigungsmodelle, die wir als Nebenjob bezeichnen.

Zwei Mitarbeiter in einem Café
© Benzoix/AdobeStock
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Die unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle

SchĂ¼lerjobs

SchĂ¼ler:innen sind die Berufsgruppe, die hier in Deutschland an die strengsten Regeln und ans Jugendschutzgesetz gebunden ist. Bis auf wenige Ausnahmen – ein Beispiel ist Zeitungsaustragen oder Babysitting mit Erlaubnis der Eltern – ist es Kindern unter 15 Jahren erst einmal verboten, fĂ¼r Geld zu jobben.

Wenn du zwischen 15 und 17 Jahren alt bist giltst du allerdings als jugendlich und bist in deinen Jobmöglichkeiten weniger beschränkt. Grundsätzlich darfst du ab sofort 40 Wochenstunden und 8 Stunden täglich arbeiten; allerdings sieht das Ganze anders aus, wenn du noch schulpflichtig bist.

In diesem Fall bedeutet das, dass du nur auĂŸerhalb der Schulzeit, also in der Ferien oder nach der Schule, höchstens 8 Stunden täglich und nur 4 Wochen am StĂ¼ck arbeiten darfst. Und das zwischen 6 und 20 Uhr. Eine Ausnahme bleibt die Gastronomie, in der du an Wochenenden auch bis 22 Uhr jobben darfst, sofern du schon 16 Jahre alt bist. Besonders geeignet fĂ¼r SchĂ¼ler:innen ist ein herkömmlicher Minijob.

Regelungen fĂ¼r Berufstätige

Wenn Berufstätige sich fĂ¼r einen weiteren Nebenjob entscheiden, gilt dieser als Zweitjob. Grundsätzlich ist jeder erwachsene Mensch dazu berechtigt, so viele Jobs auszuĂ¼ben, wie er mag. Achte darauf, dass du die Ruhezeiten zwischen zwei Schichten von mindestens 11 Stunden einhältst und als Erwachsene:r nicht mehr als 10 Stunden am Tag auf der Arbeit verbringst. Zudem gibt es dabei steuerliche Aspekte und Absprachen mit dem Hauptarbeitgeber zu beachten.

Zunächst einmal existiert auch fĂ¼r den Zweitjob keine Einkommensgrenze. Komplett frei in der Jobwahl bist du als Arbeitnehmer:in aber trotzdem nicht. Denn die meisten Arbeitgeber verlangen, dass du sie Ă¼ber jeden weiteren Job informierst, was meist durch eine Klausel im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Arbeitgeber haben – sofern du bei einem Unternehmen in derselben Branche oder gar einem direkten Konkurrenten arbeitest – das Recht, dich deswegen zu verwarnen oder im schlimmsten Fall zu entlassen. Andere Jobs, die inhaltlich nichts mit deinem Hauptberuf zu tun haben, darfst du nach Lust und Laune ausfĂ¼hren, sofern nichts Gegenteiliges im Arbeitsvertrag aufgefĂ¼hrt ist.

  • Beachte, dass dich dein Zweitjob nicht so sehr anstrengt, dass du nicht dazu in der Lage bist, deinen Hauptjob konzentriert zu erledigen.
  • Wenn du nebenbei einen Minijob ausfĂ¼hrst, also nicht mehr als 520 € pro Monat verdienst, bleibt er standardmĂ¤ĂŸig steuerfrei.
  • Jeder Verdienst darĂ¼ber hinaus ist steuerpflichtig, der Nebenjob sollte beim Finanzamt angemeldet werden.

Regelungen fĂ¼r Azubis

Wenn in deinem Ausbildungsvertrag nichts dagegen spricht, ist es auch während einer Ausbildung okay, einen Nebenjob auszuĂ¼ben. Hierbei solltest du das Wettbewerbsgesetz beachten: der zweite Job darf weder bei der Konkurrenz stattfinden, noch dich körperlich oder geistig zu stark beeinträchtigen. Hauptsächlich solltest du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren können. AuĂŸerdem darfst du nicht heimlich im Zweitjob arbeiten, während du im Ausbildungsbetrieb Urlaub hast; eine generelle Regelung, die das Bundesurlaubsgesetz vorsieht.

  • Minderjährige dĂ¼rfen maximal 40 Wochenstunden an 5 Wochentagen arbeiten.
  • Erwachsene dĂ¼rfen maximal 48 Wochenstunden an 6 Wochentagen arbeiten
Wenn du bereits 8 Stunden täglich in deinem Ausbildungsbetrieb arbeitest, darfst du höchstens 8 Stunden pro Woche in deinen Nebenjob investieren. Ăœberlege also gut, ob eine weitere Beschäftigung sich wirklich lohnt. In der Regel entscheiden sich viele Azubis fĂ¼r einen 520-Euro-Job. In einer Bar oder einem Restaurant ist es nämlich möglich, auch an Wochenenden zu arbeiten. An dieser Stelle musst du abwägen, was dir wichtiger ist: Erholung oder extra Taschengeld?

Regelungen fĂ¼r Studierende

In einem sogenannten Werkstudentenjob genieĂŸt du zahlreiche Vorteile. Während du bis zu 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten darfst, kannst du deutlich mehr als ein Minijobber verdienen und hast trotz deines Teilzeit- oder Midijobs kaum steuerliche Abgaben. Die Grundvoraussetzung bleibt jedoch, dass du dich hauptberuflich deinem Studium widmest und genĂ¼gend Zeit in dieses investierst. Bestenfalls findest du also einen Job in der Branche, die zu deinem Studienfach und Berufswunsch passt.

Als Nachweis Ă¼ber deinen Studentenstatus reicht eine aktuelle Studienbescheinigung, die du jedes Semester aufs Neue bei deinem Arbeitgeber abgibst. AuĂŸerdem sieht der Gesetzgeber folgende Kriterien vor:

  • Du musst an einer Hochschule eingeschrieben sein.
  • Du darfst dich nicht Ă¼ber dem 25. Fachsemester befinden.
  • In der vorlesungsfreien Zeit darfst du fĂ¼r höchstens 2 Monate Vollzeit jobben.
  • Während der Vorlesungszeit bleiben es maximal 20 Stunden pro Woche.
  • Du zahlst am Ende des Monats nur einen kleinen Betrag von etwa 9 % in die Rentenkasse ein; den gleichen Anteil zahlt dein Arbeitgeber.
  • Du bleibst befreit von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Ă¼ber den Arbeitgeber.
  • FĂ¼r Werkstudentenjobs gilt der Mindeslohn von aktuell 12 € brutto.
  • Vorsicht: Wenn du Bafög erhältst und monatlich Ă¼ber 520 € verdienst, wird dein Bafög-Satz gekĂ¼rzt.

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Häufige Fragen schnell beantwortet:

Ja, auch in deinem Nebenjob hast du Anspruch auf den Mindestlohn von aktuell 12 € brutto.
Durch deinen Nebenjob dĂ¼rfen die Höchstgrenzen fĂ¼r die Arbeitszeit nicht Ă¼berschritten werden: Erwachsene dĂ¼rfen insgesamt 10 Stunden täglich an 6 Tagen pro Woche arbeiten, Minderjährige 8 Stunden an 5 Tagen.
Meistens wird im Arbeitsvertrag geregelt, dass du verpflichtet bist, den Arbeitgeber Ă¼ber einen Zweitjob zu informieren. AuĂŸerdem gelten diese beiden Regelungen:
  • Während deines Urlaubs im Hauptjob darfst du nicht in deinem Nebenjob tätig sein.
  • Du darfst in deinem Nebenjob nicht Ă¼ber ein konkurrierendes Unternehmen arbeiten.

Hinweis:

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