Definition: Was ist ein Minijob?

Möchtest du dir ein paar Stunden pro Woche etwas dazuverdienen? Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem du monatlich höchstens 520 € Gehalt bekommst. Dabei gibt es ein paar besondere Regelungen zu beachten. In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf es ankommt.

Ein Koch in der Küche
© nick-karvounis/unsplash

In aller Kürze

  • Der Minijob befreit von den meisten Abgaben für Versicherungen.

  • Minijobs bis 165 € sind auch bei Arbeitslosengeld abzugsfrei.

  • Die Arbeitszeit muss bei einem Minijob unter 10 Stunden/Tag liegen.
  • Du hast Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub.

Arbeitszeiten und Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Daher hängt die Anzahl der Stunden, die du maximal arbeiten darfst, vom Stundenlohn ab. Wer beispielsweise 12,50 € verdient, darf ungefähr 41,5 Stunden monatlich arbeiten, um die 520 € nicht zu überschreiten.
Minijobs sind weitestgehend sozialversicherungsfrei. Das heißt, dass du keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Sozialversicherung zahlen musst.

Wichtig: Die Arbeitszeit muss unter 10 Stunden an einem Tag liegen. Hinzu kommt, dass du als Minijobber in die Rentenversicherung einzahlst. Allerdings hast du auch hier die Möglichkeit, dich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Wie viele versicherungsfreie Minijobs sind gleichzeitig erlaubt?

Hierbei kommt es ganz darauf an, welche Arten von Beschäftigungs-Verhältnissen du insgesamt hast.

Beispiel 1: Ein Minijob, ein Hauptjob

Bei dieser Kombination bleibst du versicherungsfrei, wenn:

  • du versicherungspflichtig beschäftigt bist, z.B. in Vollzeit.
  • dein Hauptjob-Arbeitgeber damit einverstanden ist.
  • du nur einen Minijob machst.

Weitere Minijobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind dann versicherungspflichtig, wenn du mehr als 520 € mit den Minijobs verdienst.

Beispiel 2: Mehrere Minijobs, kein Hauptjob

Dann bist du versicherungsfrei, wenn alle deine Einkünfte zusammen maximal die 520-Euro-Grenze erreichen. Sozialversicherungsbeiträge werden erst fällig, wenn du über 520 € im Monat verdienst. Das gilt auch für mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ohne Hauptjob.

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Urlaubsanspruch im Minijob

Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage ist davon abhängig, wie viele Tage du in der Woche arbeitest. Die Formel zur Berechnung dazu lautet:

Arbeitstage pro Woche / 6 x 24

Daraus ergibt sich:

Person steht mit Rucksack in der Natur vor einem See
© kal-visuals/unsplash
Anzahl Arbeitstage Urlaubsanspruch/Jahr
1
4
1,5
6
2
8
2,5
10
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Minijob auch mit Arbeitslosengeld?

In Deutschland darf man neben dem Arbeitslosengeld auch einem Minijob nachgehen. Die Freigrenze beträgt hier 165 €. Kommst du monatlich auf mehr Einkommen, darfst du von dem mehr verdienten Geld nur 20 % behalten.

Beispiel:
Du verdienst 300 € in einem Monat.
Dann bekommst du davon 165 € Freibetrag. Von den restlichen 135 € Mehr-Verdienst erlaubt der Staat dir, 20 % zu behalten. Das wären dann 27 €. Insgesamt macht das dann 162 € zusätzlich zum Arbeitslosengeld für dich.

Tipp:

Ein Minijob ist eine Chance, vielleicht eine bessere Stelle in dem Unternehmen zu bekommen. Du zeigst so, dass du bereit bist zu arbeiten und hast die Möglichkeit, dich zu beweisen.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Arbeitgeber entrichten für ihre Minijobber Pauschalbeiträge, unter anderem für die gesetzliche Rentenversicherung und für die Krankenversicherung. Die Art der Beschäftigung und Dauer bestimmt hier die Höhe der Abgaben. Dabei unterscheidet man zwischen privaten und gewerblichen Arbeitgebern:

Zwei Geschäftsleute besprechen ein Dokument am Schreibtisch
©rawpixel-645286/unsplash

Übersicht

Gewerblich Privat
Minijob
(länger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage)
Abgaben: max. 31,4 %
Abgaben: max. 14,94 %
Kurzfristige Minijobs
(maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage)
Umlagen: 0,24 %
(bei mehr als 4 Wochen Beschäftigung: 1,1 %)

individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungs-Träger
Umlagen: 0,24%
(bei mehr als 4 Wochen Beschäftigung: 1,1 %)

Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung: 1,6 %

Häufige Fragen schnell beantwortet:

Es gilt ein Freibetrag bis zu 165 €, der abgabefrei neben dem Arbeitslosengeld verdient werden darf.
Ja, der Mindestlohn gilt für alle Arten von Beschäftigungen, auch für Minijobber (geringfügig Beschäftigte).
Ja, ein Minijob berechtigt zu bezahltem Urlaub. Die Anzahl der Tage hängt dabei von deiner Wochenarbeitszeit ab.
Rechtsgrundlage für Minijobs ist das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

Hinweis:

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