Arbeitslosengeld – Anspruch, Höhe und Dauer

Das Arbeitslosengeld kann dir helfen, Zeiten ohne Job finanziell zu überbrücken. Hier erfährst du, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und wie du es bekommst.

Person mit Taschenrechner
© morganka/123RF

In aller Kürze:

  • Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitslos wirst.
  • Das Arbeitslosengeld beträgt etwa 60 Prozent deines Nettogehalts der vorausgegangenen 12 Monate.
  • Melde dich 3 Monate bevor deine Beschäftigung endet arbeitssuchend.
  • Erfährst du kurzfristig von deinem Jobverlust melde dich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um das Arbeitslosengeld zu erhalten:

  • Du bist ohne Beschäftigung, aber wärst in der Lage mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
  • Du hast dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und suchst aktiv nach einem neuen Job.
  • Du hast in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet und dabei in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Wenn du in mehreren Jobs beschäftigt warst, darfst du die Zeiten zusammenrechnen. Die Agentur für Arbeit nennt das Anwartschaftszeit .

Hinweis

Bist du durch eigenes Verschulden arbeitslos geworden z.B. wenn du selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, hast du erst nach Ablauf einer Sperrzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Kurzarbeit (hier zählt das Gehalt vor der Kurzarbeit als Berechnungsgrundlage für ALG)
  • Selbstständige Arbeit, wenn freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde
  • Elternzeit bzw. Kindererziehung bis zum 3. Lebensjahr
  • Zeiten, in denen du Krankengeld erhalten hast
  • Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst
  • Beschäftigung in einer Dienststelle der EU, sofern in die deutsche Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde
  • Arbeitszeiten im Ausland (EU-Ausland, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein), wenn du im Anschluss daran sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt warst
Warst du in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen und waren diese jeweils nicht länger als 14 Wochen, kannst du auch schon ab einer Anwartschaftszeit von insgesamt 6 Monaten Arbeitslosengeld erhalten. Die Bezugsdauer verringert sich jedoch entsprechend.

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld zählt dein Bruttogehalt der vergangenen 12 Monate direkt vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Bist du in Kurzarbeit gewesen, zählt nicht das Kurzarbeitergeld, sondern dein reguläres Gehalt, das du eigentlich bekommen hättest. Privates Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

So funktioniert die Berechnung

  1. Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate geteilt durch 365 Tage
    = Bruttoarbeitsentgelt pro Tag
  2. Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen
    = Nettoentgelt pro Tag
  3. 60 Prozent des Nettoentgelts (bzw. 67 Prozent, wenn du Kinder hast)
    = Dein Arbeitslosengeld pro Tag

Arbeitslosengeld-Rechner

Mit dem Rechner der Agentur für Arbeit kannst du dein individuelles Arbeitslosengeld ausrechnen.

Bezugsdauer

Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt davon ab, wie lange du vorher bereits (versicherungspflichtig) gearbeitet hast sowie von deinem Alter. Maximal sind es aber 24 Monate.

Bist du unter 50, kannst du bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Voraussetzung ist, dass du 24 Monate oder länger versicherungspflichtig warst. Erreichst du z.B. nur den Mindestzeitraum von 12 Monaten, erhältst du 6 Monate Arbeitslosengeld I.
Ab 50 steigt die Bezugsdauer stufenweise an. Die maximale Bezugsdauer erhältst du ab einem Alter von 58 Jahren bei einer versicherungspflichtigen Tätigkeit von 48 Monaten oder länger.

So beantragst du Arbeitslosengeld

Arbeitssuchend melden

Im ersten Schritt musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Meldung sollte spätestens 3 Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit erfolgen, also am besten sofort, wenn du eine Kündigung erhalten hast. Erfährst du erst später, dass du arbeitslos wirst, melde dich innerhalb von 3 Tagen. Du kannst dich telefonisch, vor Ort oder auch online arbeitssuchend melden.

Im Anschluss an deine Meldung erhältst du einen Beratungstermin. Du kannst diesen auch online buchen. Ein:e Mitarbeiter:in der Agentur für Arbeit erstellt mit dir gemeinsam ein Profil in der Jobbörse, schlägt dir passende Stellenanzeigen vor und prüft deinen Lebenslauf. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld kannst du ebenfalls den Online-Service der Agentur für Arbeit nutzen.

Kurz erklärt

Arbeitslosengeld und Bürgergeld - Was ist der Unterschied?

In einer versicherungspflichtigen Beschäftigung werden dir monatlich Beiträge für die Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen. Aus diesen Beiträgen finanziert sich das Arbeitslosengeld. Höhe und Dauer hängen davon ab, wie lange du bereits Beiträge in die Versicherung eingezahlt hast.

Bürgergeld dagegen finanziert sich aus Steuergeldern und soll Arbeitssuchenden das Existenzminimum sichern, wenn sie nach Ablauf des Arbeitslosengelds noch keine Arbeit gefunden haben oder wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Diese Unterlagen werden benötigt

Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Das kannst du persönlich vor Ort oder online erledigen, ebenso wie den Antrag auf Arbeitslosengeld (nach vorheriger Anmeldung).

Folgende Unterlagen benötigst du für den Antrag:

  • Personalausweis oder
  • Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigungsschreiben/Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf
Person sortiert Unterlagen
© AdobeStock/cezarksv

Folgende Unterlagen werden außerdem für die Berechnung des Arbeitslosengeldes benötigt:

  • Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerbescheinigung
  • Beitragsnachweis zu Leistungen in die Arbeitslosenversicherung
  • Frühere Bewilligungsbescheide für Arbeitslosengeld (wenn vorhanden)
  • Arbeitgeberbescheinigung

Weiterer Ablauf

Wenn dein Antrag bearbeitet wurde und alle Unterlagen vollständig sind, erhältst du einen Bescheid per Post. Dieser enthält alle Informationen über die Höhe und Dauer deines Arbeitslosengeldes. Ändert sich etwas an deinem Anspruch oder an der Höhe der Leistung, erhältst du einen Aufhebungsbescheid. Bist du mit einem Bescheid nicht einverstanden, hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Regeln während des Leistungsbezugs

Während du Arbeitslosengeld erhältst, bist du verpflichtet, Änderungen deiner persönlichen Situation der Agentur für Arbeit direkt mitzuteilen. Du kannst Änderungsmitteilungen auch online erledigen. Wichtig: Melde Veränderungen so schnell wie möglich, damit es nicht zu Bußgeldern kommt.

Was du melden musst:

  • eine neue Bankverbindung
  • Umzug
  • Heirat
  • Antritt eines Nebenjobs
  • Veränderungen beim Einkommen z.B. im Nebenjob
  • geplante Reisen/Urlaub/Abwesenheit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums
  • Antritt einer versicherungspflichtigen Tätigkeit/Ende der Arbeitslosigkeit
Unter bestimmten Umständen kommt es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und du erhältst bis zu 12 Wochen lang keine Zahlungen. Dies passiert insbesondere, wenn die Arbeitslosigkeit durch eigenes Verschulden besteht.

Mögliche Gründe können sein:

  • Eigenkündigung (du hast deinen Job selbst gekündigt)
  • Kündigung wegen Fehlverhaltens
  • Aufhebungsvertrag und Erhalt einer Abfindung
  • Du nimmst eine Arbeit nicht an, die die Agentur für Arbeit dir vermittelt
  • Du versäumst Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
  • Du bemühst dich nicht um eine neue Arbeitsstelle
  • Du hast dich nicht frühzeitig genug arbeitssuchend gemeldet
Während du Arbeitslosengeld erhältst, läuft die Krankenversicherung ebenso wie die Renten- und Pflegeversicherung ganz normal weiter. Wenn du krank wirst, informiere die Agentur für Arbeit und reiche deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Das Arbeitslosengeld wird bis zu 6 Wochen weitergezahlt. Solltest du länger krank sein, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Sobald du nach längerer Krankheit wieder arbeitsfähig bist, musst du dich erneut arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Du darfst grundsätzlich einen Nebenjob annehmen, während du Arbeitslosengeld erhältst. Diesen musst du jedoch vor Antritt bei der Agentur für Arbeit anmelden. Außerdem darfst du nicht mehr als 15 Stunden arbeiten, andernfalls wirst du aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet. Liegt das Einkommen aus deinem Nebenjob über dem Freibetrag von 165 Euro im Monat, wird dein Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt.

Häufige Fragen und Begriffserklärungen

Die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 12 Monate. Du musst also innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate einen Beruf (versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) ausgeübt haben.

Die Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 30 Monate. Das bedeutet, dass in den letzten 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate (Anwartschaftszeit) nachgewiesen werden müssen, in denen du gearbeitet hast (in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis).

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, wie z.B. für ältere Arbeitslose oder für Personen, die eine Weiterbildung absolviert haben. Hier kann die Anwartschaftszeit und die Rahmenfrist abweichen. Hier findest du weitere Infos zu den Sonderregelungen der Anwartschaftszeit.

Beispiel: Wenn die Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld 4 Jahre beträgt und man eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommt, wird die Rahmenfrist um diese 3 Monate verlängert, d.h. die Anwartschaftszeit muss innerhalb von 4 Jahren und 3 Monaten erfüllt werden, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
Wenn man sich arbeitslos meldet, kann eine Sperrzeit eintreten, wenn man das Beschäftigungsverhältnis selbst gekündigt hat oder einen wichtigen Grund für die Kündigung nicht nachweisen kann. Während der Sperrzeit hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei einer Sperrzeit wird die Dauer auf die Rahmenfrist angerechnet. Das bedeutet, dass die Anwartschaftszeit während der Sperrzeit nicht erfüllt wird und die Rahmenfrist sich entsprechend um die Dauer der Sperrzeit verlängert.
Das Bemessungsentgelt bestimmt, wie viel Arbeitslosengeld du erhalten kannst. Es errechnet sich aus dem Gehalt (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt), das du im Jahr vor der Arbeitslosigkeit verdient hast.
Um deinen Lebensunterhalt abzusichern, ist es dir möglich, Arbeitslosengeld zu beantragen, obwohl du noch bei deinem Unternehmen angestellt bist, das Arbeitsverhältnis also noch besteht. Die Regelung tritt dann in Kraft, wenn dein Arbeitgeber dir dein Gehalt nicht auszahlt und ist eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung deines Unternehmens.
Wirst du krank oder sogar auf Kosten deiner Krankenkasse stationär behandelt, bekommst du erstmal weiterhin Arbeitslosengeld, sofern du deine Krankheit nicht selbst verursacht bzw. verschuldet hast.

Diese Leistungsfortzahlung ist auf 6 Wochen begrenzt. Ein zweiter Fall für eine Lohnfortzahlung ist ein erkranktes Kind. Mit einem ärztlichen Zeugnis können das bis zu 10 Tage pro Jahr sein. Alleinerziehende Personen können unter bestimmten Umständen bis zu 20 Tage beantragen. Diese gelten je Kind, welches entweder unter 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat. Der maximale Zeitraum liegt allerdings bei 25 Tagen (für alleinerziehende Arbeitslose bei nicht mehr als 50 Tagen) in jedem Kalenderjahr.
Wenn du bei einem Unternehmen beschäftigt bist oder aus anderen Gründen versicherungspflichtig bist, besteht ein Versicherungspflichtverhältnis. Es beginnt mit dem Tag an dem du im Unternehmen anfängst oder mit dem Tag, an dem das erste Mal die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllt sind. Der umgekehrte Fall gilt beim Ende des Versicherungspflichtverhältnisses.

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