Das Arbeitslosengeld kann dir helfen, Zeiten ohne Job finanziell zu überbrücken. Hier erfährst du, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und wie du es bekommst.
Das Arbeitslosengeld kann dir helfen, Zeiten ohne Job finanziell zu überbrücken. Hier erfährst du, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und wie du es bekommst.
Als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld zählt dein Bruttogehalt der vergangenen 12 Monate direkt vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Bist du in Kurzarbeit gewesen, zählt nicht das Kurzarbeitergeld, sondern dein reguläres Gehalt, das du eigentlich bekommen hättest. Privates Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt davon ab, wie lange du vorher bereits (versicherungspflichtig) gearbeitet hast sowie von deinem Alter. Maximal sind es aber 24 Monate.
Im ersten Schritt musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Meldung sollte spätestens 3 Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit erfolgen, also am besten sofort, wenn du eine Kündigung erhalten hast. Erfährst du erst später, dass du arbeitslos wirst, melde dich innerhalb von 3 Tagen. Du kannst dich telefonisch, vor Ort oder auch online arbeitssuchend melden.
Im Anschluss an deine Meldung erhältst du einen Beratungstermin. Du kannst diesen auch online buchen. Ein:e Mitarbeiter:in der Agentur für Arbeit erstellt mit dir gemeinsam ein Profil in der Jobbörse, schlägt dir passende Stellenanzeigen vor und prüft deinen Lebenslauf. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld kannst du ebenfalls den Online-Service der Agentur für Arbeit nutzen.
Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Das kannst du persönlich vor Ort oder online erledigen, ebenso wie den Antrag auf Arbeitslosengeld (nach vorheriger Anmeldung).
Folgende Unterlagen benötigst du für den Antrag:
Folgende Unterlagen werden außerdem für die Berechnung des Arbeitslosengeldes benötigt:
Wenn dein Antrag bearbeitet wurde und alle Unterlagen vollständig sind, erhältst du einen Bescheid per Post. Dieser enthält alle Informationen über die Höhe und Dauer deines Arbeitslosengeldes. Ändert sich etwas an deinem Anspruch oder an der Höhe der Leistung, erhältst du einen Aufhebungsbescheid. Bist du mit einem Bescheid nicht einverstanden, hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.