Arbeitsschutz vs. Arbeitssicherheit – Was ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt?

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und dann auch noch die verschiedenen Gesetze – ist das alles Neuland für dich? Du erfährst hier, was im Arbeitsschutzgesetz steht, was unter Arbeitssicherheit zu verstehen ist, und was Arbeitsschutz für deinen Berufsalltag bedeutet.

Schutzkleidung und Ausstattung für verschiedene Handwerkerberufe
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In aller Kürze

  • Arbeitsschutz ist in deutschen Unternehmen Pflicht.

  • Das Arbeitssicherheitsgesetz gilt für die Fachkräfte der Arbeitssicherheit.

  • Der Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz kann eine Strafe nach sich ziehen.

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt es seit 1996.

Was ist Arbeitsschutz?

Betrieblicher Arbeitsschutz ist in allen deutschen Unternehmen Pflicht. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen der sicher ist und die Gesundheit seiner Mitarbeitenden nicht beeinträchtigt. Arbeitsschutz gehört also in jedes Unternehmen. Das bedeutet, dass auch jeder Arbeitgeber und auch jede:r Arbeitnehmer:in einen Teil zum sicheren und gesunden Arbeitsplatz beiträgt. Es ist also egal ob man in einem Büro sitzt, draußen auf einer Baustelle arbeitet oder in einer Fabrik tätig ist – Sicherheit und Gesundheitsschutz sind zwei wesentliche Dinge, die beachtet werden müssen.

Wo wird der Arbeitsschutz geregelt?

Wenn Gegenstände auf der Arbeit oder der Arbeitsplatz selbst die Gesundheit gefährdet, muss der Arbeitgeber für Schutzmaßnahmen sorgen. Alle Arbeitnehmer:innen sollen arbeiten gehen können, ohne das Gefühl zu haben, dass Gefahren auf sie lauern. Dazu gehören beispielsweise kaputte Produktionsmaschinen, der falsche Umgang mit Dämpfen und anderen Stoffen oder nicht ausreichende Schutzkleidung.

Im Arbeitsschutzgesetz gibt es viele Regelungen und Richtlinien. Darunter fallen auch die Themen Arbeitsplatzgestaltung, Fluchtwege, Beleuchtung, Lärmschutz, Raumtemperatur und noch vieles mehr. Diese Bedingungen gehören zur Arbeitsstättenverordnung, die im ArbSchG vorzufinden ist. Zu diesem Thema haben wir im Artikel “Was steht in der Arbeitsstättenverordnung?” die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Diese Vorschriften sind seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.

Zum Arbeitsschutz gehört auch eine Grundlage zu den betrieblichen Schutzmaßnahmen, nämlich die betriebliche Gefährdungsbeurteilung:
Dort wird geschätzt, welche möglichen Gefährdungen es im Unternehmen gibt. Arbeitsprozesse, der Arbeitsplatz an sich, die Arbeitsmittel und sonstige wichtige Kriterien werden analysiert. Die Untersuchung führt die Arbeitgeberin mit internen Experten wie den Fachkräften für Arbeitssicherheit durch. Auch der Betriebsrat wird zu Rate gezogen. Wer sich unsicher ist, kann auch externe Expertinnen mit ins Boot holen. Alles in allem ist die Gefährdungsbeurteilung wichtig, um überhaupt einschätzen zu können, welche Gefahren bestehen könnten, weil diese von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sind.

Welche Personen werden geschützt?

Laut Arbeitsschutzgesetz werden folgende Personen im Unternehmen geschützt:

  • Arbeitnehmer:innen,
  • Auszubildende,
  • Beamt:innen
  • Richter:innen,
  • Soldat:innen
  • und Arbeiter:innen in Behindertenwerkstätten.
Besprechung mehrerer Mitarbeiter in Lagerhalle
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Es ist nicht nur wichtig, dass der Arbeitgeber sich um Maßnahmen für den Arbeitsschutz kümmert, sondern dass der:die Arbeitnehmer:in die wichtigsten Regelungen kennt und durch Schulungen und weiteren Unterweisungen über Änderungen in der Arbeitssicherheit und im Arbeitsschutz informiert wird.

Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?

In erster Linie ist der Arbeitgeber für den Schutz und die Sicherheit im Unternehmen verantwortlich. Dazu holt er sich Experten dazu, die ihn dabei unterstützen. Insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte aber auch Sicherheitsbeauftragte gehören dazu. Die Pflichten und Rechte dieser Fachkräfte sind im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Hier musst du also aufpassen, das nichts verwechselt wird. Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz sind nämlich zwei unterschiedliche Themen. Erfahre hier mehr zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitssicherheitsgesetz.

Pflichten der Arbeitgeber

  • Beurteilung der möglichen Gefährdungen: Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes, Gestaltung der Arbeitsabläufe, Arbeitszeit
  • Die Tätigkeit an sich beurteilen: Sind die Arbeitsbedingungen vertretbar?
  • Fürsorgepflicht
  • neue Erkenntnisse einbringen und Maßnahmen stetig weiterentwickeln
  • Unterweisung der Beschäftigten: Arbeitnehmer:in darüber in Kenntnis setzen

Pflichten der Arbeitnehmer:innen

  • Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten (Schutzkleidung tragen, wenn angefordert…)
  • Maschinen und andere Arbeitsmittel richtig verwenden
  • Sorgfaltspflicht: Trage auch selbst zur Sicherheit und Vorsorge bei – als Arbeitnehmer:in ist man auch eigenständig für den Schutz verantwortlich
  • Meldepflicht: Wenn du siehst, das etwas defekt ist oder nicht den Arbeitsschutzregelungen entspricht, melde das umgehend deiner Arbeitgeberin

Tipp:

Du solltest daran denken, dass alle Unternehmen, die in EU-Mitgliedsländern gelistet sind, Arbeitsschutz anbieten müssen. Das ist Pflicht. Ausgenommen sind Hausangestellte in Privathaushalten.

Was ist Arbeitssicherheit?

Unter Arbeitssicherheit fällt alles, was dich als Arbeitnehmer:in vor Unfällen, Gefahren und weiteren schädigenden Momenten schützt. Dafür gibt es in der Regel Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bspw. Betriebsärzte, die sich um solche Fälle kümmern. Für diese Einstellung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Alle Regelungen dafür sind im Arbeitssicherheitsgesetz erläutert.

Mehr zum Thema Arbeitssicherheitsgesetz und zu den weiteren Vorschriften für die Fachkräfte in diesem Bereich findest du außerdem in der DGUV-Vorschrift 2.

Arbeitsschutz in der Praxis

Was gehört alles zum Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz ist ein großer Bereich im Arbeitsrecht. Im Großen und Ganzen geht es, wie schon beschrieben, um die Sicherheit, die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz im Unternehmen.
Darüber hinaus geht es auch um menschengerechte Arbeitsplätze. Das bedeutet, dass auch die Gestaltung der Arbeitsplätze eine große Rolle im Arbeitsschutz spielen. Die Arbeitnehmer:innen, aber auch der Arbeitgeber, sollen sich wohlfühlen und keine gesundheitlichen Schäden davon tragen.

Zwei Chemie-Laborantinnen während der Arbeit
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Personen, die besonderen Schutz brauchen müssen besonders berücksichtigt werden. Dazu gehören neben Jugendlichen und schwangeren Frauen auch Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung.

Zusammengefasst:

Es gibt Grundregeln im Arbeitsschutz, auf die jeder Acht geben muss. Hier Beispiele für § 4 ArbSchG.

Max ist Auszubildender in einem Labor und arbeitet mit vielen chemischen Stoffen. Darunter fallen auch Gefahrstoffe. Max’ Arbeitgeber muss vorher ermitteln, wie damit umzugehen ist und welche Auswirkungen die Stoffe haben können. Als Laborant sollte Max natürlich möglichst keine Gefahrstoffe in Form von Nebel oder Gasen einatmen. Der Kontakt mit Flüssigkeiten sollte auch verhindert werden. Wenn ein gefährlicher Stoff auf die Haut kommt, muss dieser schnell abgespült werden. Also sollten Wascheinrichtungen in der Nähe sein, damit Max keine Nachwirkungen erleidet. Die Chemikalien und Materialien müssen genau gekennzeichnet und beschriftet sein. Max und alle anderen Mitarbeitenden müssen wissen, was wo gelagert ist und wie es zu lagern ist. Außerdem spielt der Raum an sich auch eine große Rolle. Die Raumtemperatur und Feuchtigkeit muss korrekt geregelt sein, um zu verhindern, dass Stoffe ihren Zustand ändern. *

Des Weiteren können noch andere spezielle physikalische oder chemische Stoffe und Materialien gefährlich werden:
  • brennbare Feststoffe,
  • elektromagnetische Felder
  • Explosivstoffe
  • u.v.m.
* Hier konnten wir nicht zu sehr ins Detail gehen. Betrifft dich die Gefahrstoffverordnung, raten wir zu einem Blick in den Gesetzestext .
Die technischen Arbeitsmittel und weitere Elektrogeräte müssen intakt sein und vor Gebrauch geprüft werden. Auch hier können Gefahren entstehen und die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen aufgrund von Bränden oder Stromschlägen gefährdet werden. Wenn dir auf deiner Arbeit auch etwas auffällt, melde das direkt der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder deinem:deiner Vorgesetzten, damit schnell gehandelt werden kann. Bei kleineren Technik-Fehlern kann auch häufig schon die IT weiterhelfen.
In großen Produktionshallen und Fabriken arbeitet man mit vielen Maschinen und größeren Geräten, die ebenfalls vorab geprüft werden müssen. Hier könnten sonst folgende Gefährdungen entstehen, die vor allen Dingen körperlichen Schaden anrichten könnten:
  • Maschinen oder Maschinenteile, die nicht geschützt sind und schnell bewegt werden können
  • Ungesicherte Transportmittel, die im Weg stehen oder nicht korrekt funktionstüchtig sind
  • Lose Gegenstände und Materialien, weswegen die Mitarbeitenden schnell stürzen, stolpern oder umknicken können
Das ist beispielsweise Kleidung, die auffällig leuchtet, schwer entflammbar ist oder auch Helme und festes Schuhwerk, die dich vor herabfallenden Gegenständen schützen. Wer zahlt?

“Laut § 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Beschaffung und Reinigung aufzukommen.” Wenn der:die Arbeitnehmer:in sich selber Schutzkleidung kauft, diese aber nicht verpflichtend ist, muss der Arbeitgeber die Kosten nicht übernehmen, da der:die Arbeitnehmer:in die Kleidung freiwillig trägt.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das kann, wenn die Arbeitgeberin sich unsicher ist ob er diese Beurteilung korrekt durchführt, auch ein Dienstleister übernehmen. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, da die psychischen Probleme immer häufiger auftreten und Folge viele anderer Faktoren sind. Diese Belastungen können aufgrund folgender Faktoren auftreten:
  • hoher Leistungsdruck
  • Stress: wenig Zeit, um die Aufgaben zu erledigen
  • ständiger Schichtwechsel ohne vorhandenen Rhythmus, Überstunden
  • mangelnde sozialen Kontakt am Arbeitsplatz
  • ungenügend gestalteter Arbeitsplatz: enge Räumlichkeiten, Lärm, Temperatur

Zum Arbeitsschutz gehören auch menschengerechte Verhältnisse, daher können die Folgenden Schritte auch für das Unternehmen interessant sein.

  • Klare Strukturen und Arbeitsprozesse
  • Mögliche Risiken analysieren: Was kann die Mitarbeitenden belasten?
  • Dokumentieren, wie man die psychischen Belastungen präventiv behandeln kann

Wenn Regeln nicht eingehalten werden...

Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass der Arbeitsschutz, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeitenden in einem Unternehmen uneingeschränkt wichtig ist. Werden die Vorschriften aus dem Arbeitsschutz ignoriert, drohen hohe Geldstrafen und eventuell auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Die Geldstrafen können bis maximal 25.000 € gehen. Auch als Arbeitnehmer:in kommst du nicht einfach so davon. Diese Verhängung des Bußgeldes und die mögliche Freiheitsstrafe kann auch Mitarbeitende treffen, die sich wiederholt nicht an die Anordnungen halten.

Häufige Fragen schnell beantwortet

In der Altenpflege müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Schutzkleidung und -ausrüstung bereitstellen, Arbeitszeitregelungen einhalten und Mitarbeitende regelmäßig schulen und weiterbilden.
  • Eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, z.B. durch einen geeigneten Schreibtisch und Stuhl.
  • Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden, z.B. durch Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit elektrischen Geräten.
  • Schutz der psychischen Gesundheit, z.B. durch klare Arbeitszeiten und Pausenregelungen, um Überlastung und Stress zu vermeiden.
  • Sicherstellung der Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und Kolleg:innen, um soziale Isolation und Stress zu reduzieren.
Für Baustellen gelten Arbeitsschutzbestimmungen wie die Baustellenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitszeitgesetz und die Baustellenlärmverordnung. Arbeitgeber müssen diese Regelungen einhalten, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.
Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass auf Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss, der alle relevanten Risiken berücksichtigt. Zudem müssen Baugruben und offene Gräben gesichert werden, um Unfälle zu vermeiden.
Die Unfallverhütungsvorschriften fordern beispielsweise, dass auf Baustellen Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen und Gehörschutz getragen werden müssen, um Verletzungen zu vermeiden. Zudem müssen Absturzsicherungen, wie z.B. Geländer oder Sicherheitsnetze, installiert werden.

Hinweis:

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