Arbeitsunfähigkeit: begründen, bescheinigen, beantragen

Kopfschmerzen, Bauchweh, Grippe: Vor allem in der kalten Jahreszeit fallen wir das ein oder andere Mal krankheitsbedingt auf der Arbeit aus. Du fühlst dich nicht fit und möchtest dir eine Krankschreibung besorgen? Recherchiere hier alles Wichtige zum Thema Arbeitsunfähigkeit.

Kranke Arbeitnehmerin vor PC
© PeopleImages/iStock

In aller Kürze

  • Insgesamt kannst du bis zu 78 Wochen krank geschrieben bleiben.
  • 6 Wochen lang zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter aus.
  • Bis zu 72 Wochen erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse.
  • Privatversicherte erhalten Krankengeld nur mit einer entsprechenden Zusatzversicherung.
  • Für eine Krankschreibung musst du kranken- und unfallversichert sein.
Änderung seit 1. Januar 2023

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung

Seit Jahresbeginn werden deine Arbeitsunfähigkeitsdaten durch deine:n Ärztin:Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt, sofern du gesetzlich versichert bist.

Diese Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann dann vom Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse automatisiert abgerufen werden. Sie enthält deinen Namen, Beginn und Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit, das Ausstelldatum sowie eine Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung ersetzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (den „gelben Schein“), den du bisher bei deinem Unternehmen selbst einreichen musstest, wenn du dich mehr als 3 Tage krank gemeldet hast. Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales rät allerdings dazu, sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Anfangszeit weiterhin ausstellen zu lassen, um bei möglichen technischen Anfangs-Fehlern auf der sicheren Seite zu sein.

Die Neuregelung gilt nicht für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten und nicht für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch Privatärzte sowie bei allen privat versicherten Arbeitnehmer:innen.

Arbeitsunfähigkeit: Eine Definition

Wenn ein:e Arbeitnehmer:in durch körperliche oder seelische Krankheit so weit beeinträchtigt ist, dass sie ihre Arbeit nicht wie gewohnt ausüben kann oder die Verfassung sich zu verschlechtern droht, sprechen wir von Arbeitsunfähigkeit.

Sobald ein solcher Krankheitsfall eintritt, hat der oder die Betroffene Anspruch auf die Fortzahlung des Gehalts, sofern eine ausführliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt; sollte der Zustand länger als einige Wochen andauern, übernimmt die Krankenkasse und zahlt das sogenannte Kranken- oder Verletztengeld aus. Wichtig: Das Recht auf die Gelder haben nur diejenigen, deren Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigt wird!

Häufige Gründe für eine Krankschreibung

Zu den meisten Ursachen einer solchen Krankschreibung zählen ansteckende Infektionen wie Erkältungen und grippale Infekte, Rückenschmerzen und psychische Erkrankungen, etwa das Burnout-Syndrom oder Depressionen. Generell muss es nicht sein, dass immer eine Krankschreibung nötig ist; arbeitest du zum Beispiel im Büro, kannst du laut Gesetz auch mit verstauchtem Knöchel deine Arbeit erledigen.

Melde- und Nachweispflicht beim Arbeitgeber

Wegen kleinerer Kränkeleien wie Magenverstimmungen oder Kopfschmerzen, die nicht länger als 3 Tage andauern, bist du in der Regel nicht dazu verpflichtet, ein Attest bei deinem Arbeitgeber einzureichen. Hier reicht es aus, dich telefonisch oder per Mail bei deinen direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung abzumelden, am besten unverzüglich vor Arbeitsbeginn. Alles, was dich über eine Dauer von 3 Tagen hinaus lahm legt, muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Doch Vorsicht, in manchen Firmen walten strengere Regeln! Es kann sein, dass du die Bescheinigung schon ab dem 1. oder 2. Krankheitstag einreichen musst. Das entscheidet jeder Arbeitgeber individuell. Näheres dazu sollte im Arbeitsvertrag aufgeführt sein.

Bei dem Arztbesuch stellt dieser dann fest, für wie lange du krankgeschrieben bleiben musst. Im Normalfall bist du nicht dazu verpflichtet, dein Arbeitgeber mitzuteilen, um welche Erkrankung es sich im Detail handelt. Dementsprechend ist diese Info nicht auf der Krankschreibung zu finden. Nur wenn betriebliche Prozesse gefährdet sind, zum Beispiel durch Bakterien mit hoher Ansteckungsgefahr, sollte das Unternehmen bescheid wissen. Lediglich deine Krankenkasse erhält durch einen Code auf der Bescheinigung aus bürokratischen Gründen darüber Auskunft, was genau dir fehlt. Der Code in Form eines kleinen Kürzels ist nur von Angestellten aus dem medizinischen Bereich lesbar.

Frau füllt Antrag aus
© pressmaster/AdobeStock


Die Krankschreibung muss lückenlos sein

Lückenlos bedeutet, dass für den gesamten Zeitraum, in dem du krankheitsbedingt ausfällst, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Das gilt übrigens auch für Feiertage und Wochenenden. Wenn du nach Ablauf eines Scheins noch nicht wieder fit bist und einen neuen benötigst, muss das Datum nahtlos an den vorherigen Krankenschein anknüpfen. Denk also daran, früh genug den nächsten Gang zum Arzt zu machen; andernfalls kann eine Kündigung drohen oder dein Arbeitgeber hat Anspruch auf die teilweise Rückzahlung deines Gehalts.

Sonderfall: Wenn du im Urlaub erkrankst

Gute Nachrichten! Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, tritt eine Sonderregelung ein. Jetzt kannst du deine Urlaubstage retten, indem du dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt besorgst und sie der Firma zukommen lässt. Wenn du offiziell krankgeschrieben bist, zählen diese Tage nicht als Urlaub und dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sie deinem Pensum an Resturlaub nachträglich gutzuschreiben.

Frau liegt krank auf dem Sofa
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Wie lange darf ich krank sein?

Wenn du für lange Zeit krank bist und es vorerst keine Sicht auf Besserung gibst, musst du dir keine akuten Sorgen machen. Insgesamt kannst du 78 Wochen krank sein und erhältst trotzdem einen Großteil deines monatlichen Gehalts. Hierbei gilt:

  • 6 Wochen oder 42 Tage lang zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter aus
  • und 72 weitere Wochen erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse, und zwar bis zu 90% deines Nettogehalts.

Für Krankheitsfälle über diese Zeit hinaus wird für dich das Thema Berufsunfähigkeit interessant.


Gesetzlich vs. privatversicherte Patient:innen

Die Regelung trifft auf alle zu, die gesetzlich versichert sind. Für Privatversicherte sieht es hingegen anders aus. Um im Krankheitsfall nach den regulären 6 Wochen ein Einkommen zu erzielen, muss vorab eine extra Versicherung abgeschlossen worden sein, in die regelmäßig Beitragszahlungen fließen sollten. Nur dann erhält der:die Arbeitnehmer:in das sogenannte Krankentagegeld, also einen Betrag für jeden Tag, den deine Arbeitsunfähigkeit einschließt. Eine solche Versicherung ist zwar ratsam, aber keine Pflicht.

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Häufige Fragen schnell beantwortet

Eine Kündigung wegen Krankheit ist so gut wie nicht möglich, das sieht das Kündigungsschutzgesetz vor. Denn solange eine lückenlose Bescheinigung vorliegt, hat ein Arbeitgeber kein Recht dazu. In sehr seltenen Fällen ist nach langem Ausfall eines:einer Angestellten eine krankheitsbedingte Kündigung nur denkbar, wenn die Gesundheitsprognose für Monate oder sogar Jahre negativ ist und eine Behinderung des Unternehmens oder der jeweiligen Abteilung droht.
Die elektronische AU wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt.

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