Arbeitslos melden: Das ist jetzt zutun

Mann sitzt gestresst am heimischen Arbeitsplatz
© Rawpixel.com/AdobeStock

In aller Kürze

  • Jobverlust – Du kannst nicht ohne sozial gerechtfertigten Grund gekündigt werden.

  • Im Fall der Arbeitslosigkeit hast du die Option, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beantragen.

  • Solltest du gekündigt werden, musst du dich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden.

Das wichtigste ist, dass du dich innerhalb von 3 Tagen nach Aussprache der Kündigung arbeitslos meldest. Ist dieser Punkt erledigt, solltest du dir ein paar Tage Zeit nehmen, um die neue Situation zu verarbeiten. Eine Kündigung ist ein harter Schlag. Du darfst dich erst mal schlecht fühlen und über deine nächsten Schritte nachdenken. Insgesamt hast du z. B. 3 Wochen Zeit, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Versuche, eine neue Alltagsroutine für die Übergangszeit zu entwickeln. Stelle dir also weiterhin morgens den Wecker und arbeite Aufgaben ab – wie die Suche nach einer neuen Stelle oder lange liegen gebliebene Projekte.

Du hast eine Kündigung erhalten? Das solltest du jetzt beachten

Zunächst solltest du beachten, dass dein Unternehmen dich nicht ohne sozial gerechtfertigten Grund kündigen darf. Das Kündigungsschutzgesetz in Deutschland sieht vor, dass eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist – ein wirtschaftlicher Schaden oder ein Arbeitsausfall gehören nicht unbedingt dazu. Hier findest du mehr Infos zu Rechten und Pflichten in Sachen Kündigungsschutz.

Kommt es zu einer Kündigung aufgrund von Umständen außerhalb des Unternehmens, lohnt sich die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, sie rechtlich prüfen lassen. Wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, kannst du eine Klage dagegen einreichen. Wichtig: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Aussprache der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Außerdem musst du dich nach spätestens 3 Tagen bei der Arbeitsagentur als arbeitslos oder arbeitssuchend melden.

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Voraussetzungen fürs Arbeitslosengeld

Wenn du arbeitslos wirst, z. B. weil deine Firma keine Kurzarbeit anmelden kann, hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld und kannst dieses beim Arbeitsamt beantragen.

  • In den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung hast du mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet.
  • Du hast dich innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung arbeitslos gemeldet.
  • Wurdest du außerordentlich (fristlos) gekündigt, kannst du in der Regel erst nach 12 Wochen Arbeitslosengeld erhalten.

Auch die Höhe der monatlichen Beiträge und die Dauer der Zahlung sind davon abhängig, wie lange du im Voraus gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Deinen persönlichen Orientierungswert kannst du hier berechnen lassen.

So unterschieden sich Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld beträgt etwa 60 % deines Nettogehalts der vorausgegangenen 12 Monate und ist an verschiedene Anforderungen geknüpft. Zum einen finanziert sich das Arbeitslosengeld über deine Arbeitslosenversicherung, in die du einen Teil deines Gehalts einzahlst, während du arbeitest bzw. einer versicherten Beschäftigung nachgehst. Zum anderen wird es zeitlich begrenzt ausgezahlt. Höhe und Dauer hängen davon ab, wie lange du bereits Beiträge in die Versicherung eingezahlt hast.

Wichtige Fragen schnell beantwortet:

Läuft das Arbeitslosengeld aus, kannst du Bürgergeld beantragen.
Du hast 3 Tage Zeit, dich nach deiner Kündigung arbeitslos zu melden.
Alles unter 2 Monaten ist nicht weiter der Rede wert. Versuche nicht längere Lücken zu kaschieren, sondern gib ehrlich an, dass du auf Jobsuche warst. Ideal wäre es wenn du angeben kannst, dass du Weiterbildungen besucht hast.

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