Du hattest einen Arbeitsunfall, was nun? Richtig und schnell handeln nach einem Unfall kann dir später Stress und Kopfschmerzen sparen. Informiere dich hier, was für du für Ansprüche nach dem Unfall auf der Arbeit hast.
Du hattest einen Arbeitsunfall, was nun? Richtig und schnell handeln nach einem Unfall kann dir später Stress und Kopfschmerzen sparen. Informiere dich hier, was für du für Ansprüche nach dem Unfall auf der Arbeit hast.
Bei einem Arbeitsunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung sämtliche Behandlungskosten. Außerdem hast du als Arbeitnehmer:in Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern du schon länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt bist. Der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen lang deinen vollen Lohn weiter. Hast du kein fixes Gehalt, orientiert sich die Zahlung am Durchschnitt der letzten Wochen.
Ab der 7. Woche erhältst du von der gesetzlichen Unfallversicherung Verletztengeld. Dieses berechnet sich – ähnlich wie das Krankengeld der Krankenkassen – aus deinem Bruttoarbeitslohn. Allerdings beträgt es nicht 70 %, sondern 80 % des Regelentgelts, darf dabei aber nicht höher sein als dein Nettoarbeitslohn. Bei Arbeitslosen wird das Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausgezahlt.
Die Zahlung soll nicht nur den Lebensunterhalt sichern, sondern auch helfen, nach einem Unfall mit Langzeitfolgen wieder ins Berufsleben einzusteigen. Deshalb werden auch die Kosten für Hilfsmittel wie Krücken, Rollstuhl oder für die Umrüstung deines Arbeitsplatzes oder deines Autos übernommen.
Auch berufstätige Eltern können ein Kinderpflege-Verletztengeld erhalten, wenn das Kind infolge eines Unfalls in der Schule oder im Kindergarten betreut werden muss.
Der Anspruch auf das Verletztengeld ist beendet, wenn...
Schäden an Gegenständen werden in zwei Fällen ersetzt:
Infolge eines schweren Unfalls kann es passieren, dass du eine längere Zeit körperlich eingeschränkt bist und deine Arbeit nicht mehr oder nur teilweise ausüben kannst.
Du bist berufsunfähig, wenn du deinen gelernten Beruf aufgrund deiner Verletzung nicht mehr ausüben kannst. Wenn du nicht mehr in der Lage bist, überhaupt einer Tätigkeit nachzugehen, bist du sogar erwerbsunfähig.
In jedem dieser Fälle steht dir eine Rente zu, sofern die Ursache der Verletzung ein Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung ist.
Ist deine Erwerbsfähigkeit für mindestens ein halbes Jahr um mehr als 20 % gemindert, steht dir eine Verletztenrente zu. Sie wird auch als Unfallrente bezeichnet und berechnet sich aus deinem Einkommen in den 12 Monaten vor dem Versicherungsfall und dem Grad der Minderung, der durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird.
Die Verletztenrente liegt bei 2/3 des Bruttoeinkommens für die Vollrente, bei der Teilrente ist es entsprechend weniger.
Du erhältst die Verletztenrente zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung. Wenn diese einen bestimmten Grenzbetrag überschreitet, kann es sein, dass sie gekürzt wird. Zur genauen Berechnung solltest du dich deshalb bei der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen.
Bist du aufgrund deiner Verletzungen auf Hilfe im täglichen Leben angewiesen, hast du Anspruch auf Pflegegeld. Die Berufsgenossenschaft übernimmt abhängig vom Gesundheitsschaden die Kosten für die Haus- oder Heimpflege.
Schmerzensgeld wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn eindeutige Beweise für eine vorsätzliche Schädigung der Arbeitnehmenden vorliegen. Mängel in der Arbeitssicherheit sind allein noch kein Grund für Schmerzensgeld. Hierüber muss im Streitfall das Bundessozialgericht entscheiden.
Da ein Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaften sehr viel Geld kosten kann, wird jeder Versicherungsfall genau geprüft. Daher kann es auch passieren, dass Leistungen von der Unfallversicherung abgelehnt werden. Gegen diese Entscheidung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn das nicht hilft, besteht die Möglichkeit die Anerkennung vor dem Bundessozialgericht einzuklagen. Hole dir in dem Fall Hilfe von einer Rechtsvertretung, um zu entscheiden, ob sich die Klage lohnt.
Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Diese entscheidet anhand der Unfallmeldung auch, ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
Die Beiträge für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tragen die Arbeitgeber allein. Arbeitnehmende haben für die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Kosten.