Ansprüche & Haftung bei einem Arbeitsunfall

Du hattest einen Arbeitsunfall, was nun? Richtig und schnell handeln nach einem Unfall kann dir später Stress und Kopfschmerzen sparen. Informiere dich hier, was für du für Ansprüche nach dem Unfall auf der Arbeit hast.

Ein Bauarbeiter sitzt auf dem Boden und hält sich das Knie fest, während ein anderer ihm hilft.
© VadimGuzhva/AdobeStock

In aller Kürze

  • Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall an die gesetzliche Unfallversicherung melden.
  • Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Verletztengeld, bei längerer Arbeitsunfähigkeit auf Verletztenrente.
  • Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer:innen gegen die gesetzliche Unfallversicherung?

Bei einem Arbeitsunfall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung sämtliche Behandlungskosten. Außerdem hast du als Arbeitnehmer:in Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern du schon länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt bist. Der Arbeitgeber zahlt 6 Wochen lang deinen vollen Lohn weiter. Hast du kein fixes Gehalt, orientiert sich die Zahlung am Durchschnitt der letzten Wochen.

Verletztengeld

Ab der 7. Woche erhältst du von der gesetzlichen Unfallversicherung Verletztengeld. Dieses berechnet sich – ähnlich wie das Krankengeld der Krankenkassen – aus deinem Bruttoarbeitslohn. Allerdings beträgt es nicht 70 %, sondern 80 % des Regelentgelts, darf dabei aber nicht höher sein als dein Nettoarbeitslohn. Bei Arbeitslosen wird das Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausgezahlt.

Die Zahlung soll nicht nur den Lebensunterhalt sichern, sondern auch helfen, nach einem Unfall mit Langzeitfolgen wieder ins Berufsleben einzusteigen. Deshalb werden auch die Kosten für Hilfsmittel wie Krücken, Rollstuhl oder für die Umrüstung deines Arbeitsplatzes oder deines Autos übernommen.

Auch berufstätige Eltern können ein Kinderpflege-Verletztengeld erhalten, wenn das Kind infolge eines Unfalls in der Schule oder im Kindergarten betreut werden muss.

Der Anspruch auf das Verletztengeld ist beendet, wenn...

  • ... die Arbeitsunfähigkeit endet und du als Arbeitnehmer:in die Tätigkeit wieder aufnehmen kannst.
  • ... ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, das z.B. bei einer medizinischen Reha gezahlt wird.
  • ... du wegen voller Erwerbsminderung oder aufgrund des Alters einen Rentenanspruch hast.
  • ... eine Dauer von 78 Wochen überschritten wird, es sei denn, eine stationäre Behandlung ist dann noch nicht abgeschlossen.

Ersatz von Sachschäden

Schäden an Gegenständen werden in zwei Fällen ersetzt:

  • wenn sie beim Leisten von Erster Hilfe entstehen, z.B. beschädigte Kleidung
  • wenn durch den Arbeitsunfall ein Hilfsmittel wie z.B. deine Brille beschädigt wird

Berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem Arbeitsunfall?

Infolge eines schweren Unfalls kann es passieren, dass du eine längere Zeit körperlich eingeschränkt bist und deine Arbeit nicht mehr oder nur teilweise ausüben kannst. Du bist berufsunfähig, wenn du deinen gelernten Beruf aufgrund deiner Verletzung nicht mehr ausüben kannst. Wenn du nicht mehr in der Lage bist, überhaupt einer Tätigkeit nachzugehen, bist du sogar erwerbsunfähig.

In jedem dieser Fälle steht dir eine Rente zu, sofern die Ursache der Verletzung ein Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung ist.

Ein Arzt zeigt einer Person ein Dokument.
© auremar/AdobeStock

Verletztenrente (Unfallrente)

Ist deine Erwerbsfähigkeit für mindestens ein halbes Jahr um mehr als 20 % gemindert, steht dir eine Verletztenrente zu. Sie wird auch als Unfallrente bezeichnet und berechnet sich aus deinem Einkommen in den 12 Monaten vor dem Versicherungsfall und dem Grad der Minderung, der durch ein ärztliches Gutachten festgestellt wird. Die Verletztenrente liegt bei 2/3 des Bruttoeinkommens für die Vollrente, bei der Teilrente ist es entsprechend weniger.

Du erhältst die Verletztenrente zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung. Wenn diese einen bestimmten Grenzbetrag überschreitet, kann es sein, dass sie gekürzt wird. Zur genauen Berechnung solltest du dich deshalb bei der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen.

Pflegegeld

Bist du aufgrund deiner Verletzungen auf Hilfe im täglichen Leben angewiesen, hast du Anspruch auf Pflegegeld. Die Berufsgenossenschaft übernimmt abhängig vom Gesundheitsschaden die Kosten für die Haus- oder Heimpflege.

Entschädigung und Schmerzensgeld

Schmerzensgeld wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn eindeutige Beweise für eine vorsätzliche Schädigung der Arbeitnehmenden vorliegen. Mängel in der Arbeitssicherheit sind allein noch kein Grund für Schmerzensgeld. Hierüber muss im Streitfall das Bundessozialgericht entscheiden.

Wenn Leistungen abgelehnt werden: Diese Rechte hast du als Arbeitnehmer:in

Da ein Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaften sehr viel Geld kosten kann, wird jeder Versicherungsfall genau geprüft. Daher kann es auch passieren, dass Leistungen von der Unfallversicherung abgelehnt werden. Gegen diese Entscheidung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn das nicht hilft, besteht die Möglichkeit die Anerkennung vor dem Bundessozialgericht einzuklagen. Hole dir in dem Fall Hilfe von einer Rechtsvertretung, um zu entscheiden, ob sich die Klage lohnt.

Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?

Wenn ein Arbeitsunfall vorliegt, haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Diese entscheidet anhand der Unfallmeldung auch, ob der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden kann.

  • gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
  • Unfallkassen der öffentlichen Hand (für Beschäftigte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie für Kindergartenkinder, Schüler und Studenten).

Die Beiträge für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tragen die Arbeitgeber allein. Arbeitnehmende haben für die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Kosten.

Häufige Fragen schnell beantwortet:

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert. Er muss unmittelbar durch die Arbeit oder den Arbeitsplatz verursacht oder mitverursacht worden sein.

Typische Arbeitsunfälle sind zum Beispiel:

  • Verletzungen durch Stürze, Maschinen oder Geräte
  • Unfälle im Straßenverkehr
  • Typische Berufskrankheiten, wie zum Beispiel Lungenerkrankungen, Lärmschädigungen oder Latexallergie
  • Vergiftungen
  • Psychische Belastungen
Du musst einen Arbeitsunfall so schnell wie möglich deinem Arbeitgeber melden. Zum einen kann dieser dann die notwendigen Schritte einleiten, um dir zu helfen und zum anderen die Ursachen des Unfalls untersuchen und beseitigen.
Der Versicherungsschutz beim Arbeitsunfall greift in der Regel während deiner Arbeitszeit, während du deine Arbeit erledigst. Dazu gehört auch der direkte Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück. Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen, sind sogenannte "versicherte Tätigkeiten”, die deine Arbeitsunfallversicherung abdeckt.

Um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, musst du den Arbeitsunfall so schnell wie möglich deinem Arbeitgeber und der zuständigen Versicherung melden.
Ja, Unfälle im Homeoffice können in Deutschland als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn der Unfall passiert, während du eine Tätigkeit ausübst, die im Rahmen deiner Arbeitsverpflichtungen liegt. Die sogenannte “versicherte Tätigkeit”.

Wenn du also zum Beispiel im Homeoffice auf dem Weg zum Drucker – um ein Arbeitsdokument ausdrucken – stürzt und dich dabei verletzt, kann der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Da es in manchen Fällen schwierig ist zu bestimmen, ob der Unfall wirklich im Zusammenhang mit der Arbeit passiert ist, ist es ratsam, rechtliche Beratung einzuholen oder sich an die zuständige Unfallversicherung zu wenden. Die genauen Umstände des Unfalls und des Arbeitsverhältnisses im Homeoffice werden immer individuell betrachtet.

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