Berufsunfähigkeit? Das sind deine Rechte und Pflichten

Jedem kann es passieren: Ein Unfall, eine Krankheit oder psychische Beschwerden können unser Leben urplötzlich auf den Kopf stellen. Wenn es zusätzlich nicht mehr möglich ist, den Beruf auszuüben, stehen Arbeitnehmer:innen vor unerwarteten Herausforderungen. Wir erklären, was im Falle von Berufsunfähigkeit zu tun ist und welche Chancen auf staatliche Unterstützung bestehen.

Person im Rollstuhl
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In aller Kürze

  • Bei Berufsunfähigkeit besteht das Recht auf Erwerbsminderungsrente.

  • Eine private Versicherung ist empfehlenswert.

  • Berufliche Rehabilitation soll Berufsunfähige für den Arbeitsmarkt fit machen.

  • Finde hier Infos zum Thema Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Du bist berufsunfähig, wenn du aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst: Das bedeutet, dass du als Arbeitnehmer:in keine regelmäßigen Einkünfte aus deinem Beruf mehr erzielen kannst. Genauer gesagt bedeutet Berufsunfähigkeit, dass die Beeinträchtigung so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist. Eine temporäre Krankheit oder Verletzung, die es dir vorübergehend unmöglich macht, deinen Beruf auszuüben, ist dagegen keine Berufsunfähigkeit im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine Arbeitsunfähigkeit.

Erwerbsminderungsrente: Was sagt das Gesetz?

Seit Dezember 2001 sieht das Gesetz die mögliche Zahlung einer Erwerbsminderungsrente für alle vor, die berufsunfähig werden. Allerdings ist der Weg zum Höchstsatz mit einigen Stolpersteinen gepflastert. Die Regelung zur Erwerbsminderungsrente teilt Arbeitnehmer:innen in 3 Kategorien auf. Dabei ist der gesundheitliche Zustand ausschlaggebend, den ein Arzt zuvor in einer gründlichen Untersuchung feststellt.

  • Keine Rente erhalten Personen, die zwar nicht mehr im alten Beruf arbeiten können, dafür aber in anderen Jobs für 6 oder mehr Stunden pro Tag. Wenn du also einen körperlich anstrengenden Beruf erlernt und plötzlich einen Bandscheibenvorfall erlitten hast, kannst du vermutlich trotzdem einen Bürojob in Teil- oder Vollzeit ausüben oder an der Supermarktkasse arbeiten. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

  • Eine gekürzte Rente von 50 % erhalten Arbeitnehmer:innen, die 3 bis 6 Stunden täglich in einem beliebigen Job arbeiten können.

  • Die vollständige Leistung bekommen Arbeitnehmer:innen, die körperlich so eingeschränkt sind, dass sie höchstens 3 Stunden täglich einen Job erledigen können. Vorsicht: Mehr als 6.300 € jährlich solltest du nicht verdienen, da ansonsten deine Rente gekürzt wird.

Mann vor PC
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Früher waren Arbeitnehmer:innen gesetzlich gegen die Berufsunfähigkeit abgesichert. Für alle, die nach Januar 1961 geboren wurden, tritt dieses Gesetz nicht mehr in Kraft. Umgekehrt gilt für jeden, der vor 1961 geboren wurde, ein uneingeschränktes Recht auf die Rente. Zudem haben nur diejenigen Anspruch auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente, die mindestens seit 5 Jahren Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Nur in wenigen Fällen ist eine vorzeitige Auszahlung möglich, etwa wenn du während eines Zivildienstes erkrankst oder eine Behinderung hast. Berufsanfänger sollten dies immer im Hinterkopf behalten.

Antrag und Dauer der Zahlungen

Der Antrag auf die Erwerbsminderungsrente ist an Termine und Fristen gebunden und muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Und das am besten schnellstmöglich! Wenn du den Antrag nämlich innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt deiner Krankheit stellst, erhältst du rückwirkend Zahlungen ab diesem Zeitpunkt. Wenn du die Frist von 3 Monaten verschläfst, zahlt die Versicherung erst ab dem Monat der Antragstellung.
Eine zeitliche Begrenzung für die Zahlungsdauer der Rente gibt es nicht. Solange du krank bist, behältst du das Recht darauf. Allerdings gilt ein Antrag zunächst nur für die kommenden 3 Jahre; alles darüber hinaus musst du neu beantragen.

Private Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit

Natürlich liegt es letzten Endes in deiner Hand, ob du trotz eingeschränkter Gesundheit einen Job ausüben möchtest. Häufig entstehen sogar Rechtsstreits, weil Arbeitnehmer:in und Ärzt:innen hinsichtlich gesundheitlicher Konditionen völlig anderer Meinung sind. So kann es vorkommen, dass du zum Arbeiten verdonnert wirst, wenn du selbst dich nicht wirklich in der Lage dazu fühlst. Leider kannst du in diesem Fall nicht hundertprozentig auf den Staat als Helfer in der Not hoffen.

Wichtig

Private Absicherung

Um im Notfall also abgesichert zu sein, ist eine Vorsorge empfehlenswert. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du über eine Vielzahl von Anbietern abschließen. Dabei lohnt es sich, Tarife zu vergleichen. Bestenfalls legst du damit so früh wie möglich los.

Wie viel kostet eine solche Versicherung?

Wie hoch diese Beiträge ausfallen, hängt vom Einkommen und Alter ab. Auch die Krankheitsgeschichte eines Kunden spielt eine Rolle – Menschen mit chronischen Beschwerden laufen zum Beispiel eher Gefahr, im Laufe Ihres Berufslebens berufsunfähig zu werden. Dementsprechend fallen Ihre Beiträge höher aus. Von wenigen hundert Euro bis zu 2000 € jährlich ist alles möglich.

Frau kalkuliert am Schreibtisch
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Erst Reha, dann Rente

Wenn du auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen bist, solltest du dich erst einmal auf eine umfangreiche Prüfung deiner Situation gefasst machen. Bevor du als berufsunfähig eingestuft wirst, überprüft die zuständige Behörde, ob eine sogenannte berufliche Rehabilitation in Frage kommt. Sie umfasst medizinische, psychologische und soziale Leistungen, um eine:n erkrankte:n Arbeitnehmer:in schnellstmöglich wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen.

Die Kosten dafür trägt dein zuständiger Rentenversicherungsträger. Er unterstützt bei der Suche und bei der Aufnahme einer neuen Arbeit, meist mit Weiterbildungen und Seminaren in Einrichtungen in der Nähe deines Wohnortes. Je nach gesundheitlichem Zustand fallen darunter jedoch auch Leistungen wie die Wohnungshilfe oder eine Arbeitsassistenz. Während der Rehabilitation zahlt die Rentenversicherung ein monatliches Übergangsgeld. Du bleibst renten-, kranken- und pflegeversichert.

Auch für die berufliche Reha musst du einen Antrag stellen, der den Behörden dabei hilft, deine Voraussetzungen für die Leistungen sicherzustellen. Die Formulare kannst du entweder direkt bei der Rentenversicherung, Auskunfts- und Beratungsstellen oder deiner Krankenkasse abholen.

Häufige Fragen schnell beantwortet

Erwerbsunfähigkeit beschreibt einen Zustand, in dem ein:e Arbeitnehmer:in wegen seiner Krankheit gar nicht mehr in der Lage ist, einen Beruf oder einen Job auszuführen. Weder seinen vorherigen, noch überhaupt irgendeinen.

Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn ein:e Arbeitnehmer:in seinen alten Job aufgrund seiner gesundheitlichen Konditionen nicht mehr ausüben kannst. Andere Jobs hingegen schon, meist für einige Stunden pro Woche.
In der Regel erhältst du keine Berufsunfähigkeitsrente, wenn du theoretisch einen anderen Beruf ausüben könntest. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen setzen nämlich voraus, dass du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst und dass auch eine Tätigkeit in einem anderen Beruf nicht mehr zumutbar ist.

Je nach Versicherung und Tarif kann aber auch eine so genannte teilweise Berufsunfähigkeit abgesichert sein. In diesem Fall erhältst du eine Rente, wenn du zwar deinen bisherigen Beruf nicht mehr vollständig ausüben kannst, aber noch in der Lage bist, einen anderen Beruf auszuüben, der deinen Fähigkeiten entspricht.

Hinweis:

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